Hakenkreuze in Spielen: Publisher und USK melden sich zu Wort

Nachdem gestern bereits bekannt gegeben wurde, dass die USK nun auch Spiele prüfen und freigeben darf, in denen Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen gezeigt werden, meldeten sich verschiedene Branchenvertreter zu dem Thema zu Wort.

Hakenkreuze in Spielen: Publisher und USK melden sich zu Wort

Bereits gestern haben wir darüber berichtet, dass die deutschen Behörden das generelle Darstellungsverbot von Symbolen wie dem Hakenkreuz in Spielen aufgehoben haben. Damit werden Spiele gewissermaßen anderen Medien wie dem Film gleichgestellt, sodass ein Spiel unter gewissen Voraussetzungen auch eine USK-Freigabe erhalten kann, wenn Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen darin zu sehen sind. Allerdings muss die Darstellung der Symbole thematisch sinnvoll sein und darf nicht verherrlichend eingesetzt werden.

Nachdem sich gestern bereits der  Verband der deutschen Games-Branche positiv über diese Entwicklung geäußert hat, haben nun auch weitere Banchenvertreter das Wort zum Thema ergriffen. So wird die beschränkte Freigabe von Hakenkreuzen in Spielen für den deutschen Markt sehr positiv angesehen.

Der Kalypso-Gründer Simon Hellwig sagte: „Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, Spielen die gleichen Möglichkeiten zu geben, wie zum Beispiel dem Medium Film.“ Das Unternehmen hat unter anderem Spielemarken wie „Commandos“ und „Sudden Strike“ im Angebot, die von der neuen Entwicklung profitieren könnten.

Publisher übernehmen moralische Verantwortung

Die neue Möglichkeit nehme die Publisher aber in die Verantwortung, was insbesondere für deutsche Unternehmen gilt: „Wir sind ein deutsches Unternehmen und sehen uns somit durchaus in der Pflicht, hier sorgsam abzuwägen. Es stellt sich die Frage, ob es unbedingt sein muss, die Hakenkreuzflagge abzubilden oder ob man nicht weiterhin auch mit alternativen Symbolen wie dem Eisernen Kreuz oder schwarz/weiß/rot arbeitet.“

Der Electronic Arts  PR-Direktor Martin Lorber freut sich über die Gleichsstellung von Games und Filmen. Es wurde weiterhin bestätigt, dass man intern bereits untersuche, welche Spiele für eine erneute Prüfung in Frage kommen. In „Battlefield 5“ werden aber keine Hakenkreuze sehen, da in dem Shooter von Anfang an darauf verzichtet wurde. Bei kommenden Projekten könnte sich das aber wieder ändern.

Deutsche Bischofskonferenz unterstützt die Entscheidung

Auch von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz gab es Unterstützung: „Als Beirat der USK kennen wir das große Potenzial von Computerspielen für die Gesellschaft und sehen gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung für einen guten Schutz von Kindern und Jugendlichen. Das Zusammenwachsen der Mediensysteme macht es erforderlich, dass der Jugendmedienschutz nach vergleichbaren Regeln gewährleistet wird. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die USK nun auch solche Inhalte in der Prüfung berücksichtigen kann, bei denen im Einzelfall die Sozialadäquanz abzuwägen ist“, so Wolfang Hußmann, Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und Vorsitzender des Beirats der USK.

Die Verantwortlichen der USK rechnen schon bald mit der Einreichung der ersten Spiele, in denen Nazi-Symbole zu sehen sind. Dann werde man erste Erfahrungen bei der Entscheidung über die Zulassung sammeln müssen. Übrigens haben die Entwickler des Adventures „Attentat 1942“ erklärt, dass man der USK eine unzensierte Version vorlegen werde.

Einfluss auf die Altersfreigabe noch unklar

Unklar ist derzeit aber noch, ob sich die Darstellung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen in Spielen auf die Alterseinstufung auswirken wird. „Die Entwicklung der Spruchpraxis wird im Laufe der Zeit zeigen, ob damit auch Änderungen in der jeweiligen Altersfreigabe verbunden sind“, teilte die USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker mit.

Weiter heißt es dazu: „Aus meiner Sicht ist es Kindern und Jugendlichen prinzipiell aber durchaus zuzutrauen, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beispielsweise zur Rahmung eines historischen Kontextes, als künstlerisches Stilmittel zur authentischen Ausgestaltung – wie eben auch bei Filmen – einordnen zu können. Die Abwägung und Entscheidung über die Altersfreigabe im Einzelfall obliegt jedoch den unabhängigen Prüfgremien der USK.“

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