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eBay Käufer Problem


Empfohlene Beiträge

Ich habe nun ihn geschrieben über eBay bei Probleme klären:

Ich habe einen Artikel verkauft.

Ich möchte eine Transaktion abbrechen.

 

Und eBay nochmal kontaktiert, mal sehen was wird.

 

Danke nochmal an allen.

Lass uns hören wie die GEschichte zuende gegangen ist! Sind neugierig.:smileD:

Ich drück die Daumen für ein Happy End.

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Top-Benutzer in diesem Thema

sorry, dass ich das jetzt hier in den Raum werf:

 

Aber wer schaltet für ein ferngesteuertes Auto, dass er für 3,50 € ersteigert hat nen Anwalt ein? soweit ich weiß hat der Käufer doch noch nicht den Verkäufer bezahlt, oder? Dann fänd ich es nämlich sher krass, wenn da ein Anwalt eingeschaltet werden würde... das wär nicht nur krass, sondern lachhaft^^

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sorry, dass ich das jetzt hier in den Raum werf:

 

Aber wer schaltet für ein ferngesteuertes Auto, dass er für 3,50 € ersteigert hat nen Anwalt ein? soweit ich weiß hat der Käufer doch noch nicht den Verkäufer bezahlt, oder? Dann fänd ich es nämlich sher krass, wenn da ein Anwalt eingeschaltet werden würde... das wär nicht nur krass, sondern lachhaft^^

 

 

 

Hab geschrieben das er nicht bezahlen soll.Er hat heut morgen geschrieben das er das Geld am Montag überweist.:ka:

Wenn er macht, buch ich es natürlich zurück.

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Haha hast ja nen ziemlich dickköpfigen Idioten erwischt, mach ihn einfach drauf aufmerksam dass kein Kaufvertrag zustande kommen kann, wenn ein Irrtum vorliegt, er hat kein Recht auf Herausgabe der Ware.

 

Schau mal hier:

 

Nichtig sind:

- Geschäfte von geschäftsunfähigen Personen

- Geschäfte von beschränkt geschäftsfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

- Willenserklärung die nur zum Schein abgegeben werden

- Willenserklärungen die offensichtlich nicht ernst gemeint sind (Scherzgeschäft)

- Geschäfte die gegen Formvorschriften verstoßen (z. B. nicht notariell beurkundeter Grundstückskauf)

- Geschäfte die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (Strafgesetz)

- Geschäfte die gegen die guten Sitten verstoßen (Wucher)

 

Anfechtbar:

- Irrtum

- Irrtum in der Erklärung (Versprechen, Verschreiben, eine offensichtlich falsche Preisauszeichnung)

- Irrtum in der Übermittlung (Fehler durch Boten, Post)

- arglistige Täuschung (Fehler einer Ware wird bewusst verschwiegen)

- widerrechtliche Drohung (Unterschrift wird mit Gewalt erzwungen), Nötigung

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Haha hast ja nen ziemlich dickköpfigen Idioten erwischt, mach ihn einfach drauf aufmerksam dass kein Kaufvertrag zustande kommen kann, wenn ein Irrtum vorliegt, er hat kein Recht auf Herausgabe der Ware.

 

Schau mal hier:

 

Nichtig sind:

- Geschäfte von geschäftsunfähigen Personen

- Geschäfte von beschränkt geschäftsfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

- Willenserklärung die nur zum Schein abgegeben werden

- Willenserklärungen die offensichtlich nicht ernst gemeint sind (Scherzgeschäft)

- Geschäfte die gegen Formvorschriften verstoßen (z. B. nicht notariell beurkundeter Grundstückskauf)

- Geschäfte die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (Strafgesetz)

- Geschäfte die gegen die guten Sitten verstoßen (Wucher)

 

Anfechtbar:

- Irrtum

- Irrtum in der Erklärung (Versprechen, Verschreiben, eine offensichtlich falsche Preisauszeichnung)

- Irrtum in der Übermittlung (Fehler durch Boten, Post)

- arglistige Täuschung (Fehler einer Ware wird bewusst verschwiegen)

- widerrechtliche Drohung (Unterschrift wird mit Gewalt erzwungen), Nötigung

 

 

Er hat heut ne Email geschickt !

 

Der Käufer tosun.hamm hat Ihre Bitte um Beendung der Transaktion für Artikel abgelehnt. Die Verkaufsprovision für diese Transaktion wird Ihnen daher nicht gutgeschrieben. Bitte bringen Sie diese Transaktion mit dem Käufer zum Abschluss.

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Das kam von ihm über eBay !

 

Es ergibt sich also eine Kaufverpflichtung aus

diesem Angebot.

In dem Moment, in dem ein Angebot

bei eBay endet, kommt zwischen dem

Verkäufer und dem Höchstbieter ein Kaufvertrag zustande. Der

Verkäufer

ist dazu verpflichtet, den Artikel zum Höchstpreis an den Höchstbieter

zu übereignen. Der

Höchstbieter ist dazu verpflichtet, den Artikel zu

diesem Preis anzunehmen.

Bitte das Auto an meiner

Adresse schicken.Werde das Geld überweisen.

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Ganz ehrlich im Prinzip hat er Recht, aber wie sich jemand bei so einem Artikel so anstellen kann....peinlich.....

 

Ich würde kackfrech behaupten ich sei auf dem Weg zum Postamt ( nachdem ich extra für ihn Ersatz beschafft habe) überfallen worden..

 

BTW

 

ist nach BGB JEDER kaufvertrag der auf grundlage von Irrtum geschlossen wird nichtig.

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Haha hast ja nen ziemlich dickköpfigen Idioten erwischt, mach ihn einfach drauf aufmerksam dass kein Kaufvertrag zustande kommen kann, wenn ein Irrtum vorliegt, er hat kein Recht auf Herausgabe der Ware.

 

Schau mal hier:

 

Nichtig sind:

- Geschäfte von geschäftsunfähigen Personen

- Geschäfte von beschränkt geschäftsfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters

- Willenserklärung die nur zum Schein abgegeben werden

- Willenserklärungen die offensichtlich nicht ernst gemeint sind (Scherzgeschäft)

- Geschäfte die gegen Formvorschriften verstoßen (z. B. nicht notariell beurkundeter Grundstückskauf)

- Geschäfte die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen (Strafgesetz)

- Geschäfte die gegen die guten Sitten verstoßen (Wucher)

 

Anfechtbar:

- Irrtum

- Irrtum in der Erklärung (Versprechen, Verschreiben, eine offensichtlich falsche Preisauszeichnung)

- Irrtum in der Übermittlung (Fehler durch Boten, Post)

- arglistige Täuschung (Fehler einer Ware wird bewusst verschwiegen)

- widerrechtliche Drohung (Unterschrift wird mit Gewalt erzwungen), Nötigung

Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Da kann man nicht mal eben sagen "Ups, hab mich verschrieben, Kaufvertrag ist nichtig". Da steht doch auch "Anfechtbar", was so viel heißt wie 'die Rechtslage muss erst geprüft werden'. Ansonsten könnte man ja ständig einen abgeschlossenen Vertrag als "Irrtum" rückgängig machen. So einfach ist das aber nicht.

Ich würde dir aber weiterhin dazu raten auf deinem Standpunkt zu bleiben. Kein Geld annehmen, keine Ware versenden. Ebay informieren und dich erstmal nicht aus der Ruhe bringen lassen.

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