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Blu-ray Schnäppchen


patrickebert

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Wenn du das mit nem Rechtsanwalt klären würdest, würdest du gewinnen und es zum preis bekommen, wie es dort stand.

immer wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist und du die Bestätigung hast ligst du im Recht!!

 

Media Markt Stuttgart: Stirb Langsam 1-4 für 19.99 €

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immer wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist und du die Bestätigung hast ligst du im Recht!!

 

Media Markt Stuttgart: Stirb Langsam 1-4 für 19.99 €

 

soweit ich weiss steht bei zavvi aber extra dabei,dass der kaufvertrag erst zu stand kommt,wenn das produkt auch abgeschickt wird,bzw der betrag abgebucht wurde

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Wenn du das mit nem Rechtsanwalt klären würdest, würdest du gewinnen und es zum preis bekommen, wie es dort stand.

 

Nein, eben nicht, selbst wenn die Ware bereits verschickt wurde.

 

Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bei solch einem Preis ist es offensichtlich, dass ihr ein Fehler vorliegt, somit ist der Vertrag auf Grund eines Irrtums von vornherein schwebend ungültig und kann selbst nach Versand, also zustande kommen des Kaufvertrages, widerrufen werden.

 

Und da braucht jetzt auch keiner hier Hobby-Rechtsanwalt spielen der eh keine Ahnung hat, denn es ist so und fertig.

 

soweit ich weiss steht bei zavvi aber extra dabei,dass der kaufvertrag erst zu stand kommt,wenn das produkt auch abgeschickt wird,bzw der betrag abgebucht wurde

 

Das ist generell so, spielt aber eh keine Rolle, weil wie ich oben schon anmerkte, wäre der Vertrag so oder so ungültig.

 

 

Brauch auch keiner kommen mit "aber ich hab schon Sachen mit Preisfehlern geliefert bekommen", ja, kosten-nutzen-Faktor, ist oft einfach zu umständlich und teuer die Ware zurück zu verlangen. Evtl. erinnert sich einer an den 0€ BD Player von d-living, die haben selbst nach Versand der Ware per E-Mail und schriftlich auf die Ungültigkeit des Vertrages hingewiesen und ihre Ware zurück verlangt.

Bearbeitet von Naked Snake
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Nein, eben nicht, selbst wenn die Ware bereits verschickt wurde.

 

Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft und bei solch einem Preis ist es offensichtlich, dass ihr ein Fehler vorliegt, somit ist der Vertrag auf Grund eines Irrtums von vornherein schwebend ungültig und kann selbst nach Versand, also zustande kommen des Kaufvertrages, widerrufen werden.

 

Und da braucht jetzt auch keiner hier Hobby-Rechtsanwalt spielen der eh keine Ahnung hat, denn es ist so und fertig.

 

 

 

Das ist generell so, spielt aber eh keine Rolle, weil wie ich oben schon anmerkte, wäre der Vertrag so oder so ungültig.

 

 

Brauch auch keiner kommen mit "aber ich hab schon Sachen mit Preisfehlern geliefert bekommen", ja, kosten-nutzen-Faktor, ist oft einfach zu umständlich und teuer die Ware zurück zu verlangen. Evtl. erinnert sich einer an den 0€ BD Player von d-living, die haben selbst nach Versand der Ware per E-Mail und schriftlich auf die Ungültigkeit des Vertrages hingewiesen und ihre Ware zurück verlangt.

hast nen Link zur Erlärung?

Gestern kam ein Bericht, dass jemand dagegen klagte, dass der Preis mit 50 Euro bestätigt wurde, anstatt 500....und gewann, er sei im Recht! Ich such mal nach dem Urteilsspruch!

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Ich such dir jetzt garantiert nicht die passenden § raus, aber zwischen stationärem Einzelhandel und Online-Handel besteht in der Hinsicht kaum ein unterschied und ja, es gibt im Vergleich zum Gesetzt teils widersprüchliche Urteile, aber solange es kein Grundsatzurteil ist, ist es nicht allgemein Rechtswirksam sondern nur auf den konkreten Einzelfall anwendbar.

 

Fakt ist, der Händler muss sich auch drehen und den Vertrag anfechten, wenn ein Irrtum vorliegt, ansonsten hat er Pech, einfach zu sagen "Pustekuchen" ist nicht. In meinem genannten Fall mit D-Living lief alles korrekt ab und der Käufer hätte keine Chance auf sein Recht zu pochen.

 

Mh, der müsste passen:

§119 BGB

Bearbeitet von Naked Snake
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Ich such dir jetzt garantiert nicht die passenden § raus, aber zwischen stationärem Einzelhandel und Online-Handel besteht in der Hinsicht kaum ein unterschied und ja, es gibt im Vergleich zum Gesetzt teils widersprüchliche Urteile, aber solange es kein Grundsatzurteil ist, ist es nicht allgemein Rechtswirksam sondern nur auf den konkreten Einzelfall anwendbar.

 

Fakt ist, der Händler muss sich auch drehen und den Vertrag anfechten, wenn ein Irrtum vorliegt, ansonsten hat er Pech, einfach zu sagen "Pustekuchen" ist nicht. In meinem genannten Fall mit D-Living lief alles korrekt ab und der Käufer hätte keine Chance auf sein Recht zu pochen.

 

Mh, der müsste passen:

§119 BGB

 

Jo...in Verbindung mit §142 Absatz 1 BGB

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aber solange es kein Grundsatzurteil ist, ist es nicht allgemein Rechtswirksam sondern nur auf den konkreten Einzelfall anwendbar.

 

Fakt ist, der Händler muss sich auch drehen und den Vertrag anfechten, wenn ein Irrtum vorliegt, ansonsten hat er Pech, einfach zu sagen "Pustekuchen"

eben, also 50:50...ich kann dir dutzende Beispiele vorlegen, in denen der Käufer Recht bekam und er den Preis nur zahlen musste, der bestätigt wurde....

genauso gibt es Urteile, in denen der Händler Recht bekam....

sehr ungenau dieser Paragraphendschungle!

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eben, also 50:50...ich kann dir dutzende Beispiele vorlegen, in denen der Käufer Recht bekam und er den Preis nur zahlen musste, der bestätigt wurde....

genauso gibt es Urteile, in denen der Händler Recht bekam....

sehr ungenau dieser Paragraphendschungle!

 

Dass es hier ein mal so und mal so gibt liegt einfach daran, dass es von Shop zu Shop unterschiedliche AGB´s gibt. Wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Vertrag erst mit Versand der Artikel geschlossen ist (z.B. Amazon), kann der Shop stornieren wie er möchte. Es ist halt nunmal kein Vertrag zustande gekommen. Bestätigen die den Auftrag so (Abschluss mit Bestätigung) oder schicken das Zeug raus (Abschluss mit Versand), sieht das natürlich wieder anders aus und der Käufe könnte damit durchkommen.

 

In diesem Fall von Zavvi und theHut wirst da als Käufer aber nix machen können. Kein Vertrag...

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