Umgang mit digitalen Inhalten: Verbraucherzentrale mahnt Valve ab

Auch wenn sich die folgende Meldung in erster Linie auf Valves Steam-Plattform bezieht, dürfte sie angesichts der Tatsache, dass die digitale Distribution im Bereich der Konsolen einen immer größer werdenden Stellenwert einnimmt, auch für Besitzer einer Konsole interessant sein.

So sah sich die Steam-Community Anfang August dazu gezwungen, den neuen Steam-Nutzungsbedingungen und der Valve-Datenschutzrichtlinie zuzustimmen. Andernfalls wäre es nicht mehr möglich gewesen, auf den eigenen Account zuzugreifen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vertritt den Standpunkt, dass man auf diesem Wege User, die seit Jahren Software über Steam erwerben und lediglich einen einzigen Account ihr Eigen nennen, benachteiligt.

Besonders kritisch wirke sich der Registrierungs- und Accountzwang bei Titeln mit einer onlinefähigen Mehrspieler-Komponente aus. Stimmt man den neuen Bedingungen nicht zu, können die Titel lediglich offline genutzt werden. Hinzukommt abschließend die Tatsache, dass auf Steam erworbene Titel nicht weiterverkauft werden können. Kürzlich entschied der Europäische Gerichtshof, dass digital erworbene Inhalte und Lizenzen an Dritte veräußert werden können.

Aufgrund der Tatsache, dass die erworbenen Titel an einen Steam-Account gebunden sind, läuft das Urteil des Europäischen Gerichtshofs laut Angaben der Verbraucherzentrale Bundesverband ins Leere. Daher entschied man sich dazu, Valve auf Grund eines klaren und illegalen Wettbewerbs abzumahnen.

Valve hat nun bis zum 26.September 2012 Zeit, die vom vzbv geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

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MAGMASCHWINGER

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17. September 2012 um 17:50 Uhr
Twisted M_fan

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17. September 2012 um 19:02 Uhr
Der_Hutmacher

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17. September 2012 um 20:44 Uhr
ImPulsGianT

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18. September 2012 um 08:41 Uhr