
PS5 Stornierungen: Verbraucherschutz meldet sich zu Wort
In den vergangenen Wochen bekamen viele Kunden nach einer erfolgreichen Vorbestellung der PS5 oder Xbox Series X eine Stornierung. Doch ist diese rechtens? Der Verbraucherschutz klärt auf.

In den vergangenen Wochen wurden in mehreren Wellen Vorbestellungen für die PS5 und Xbox Series X angenommen. Der Ansturm auf die Bestellsysteme brachte so manche Infrastruktur zum Erliegen. Und gelegentlich wurden mehr Vorbestellungen angenommen als pünktlich ausgeliefert werden können. Die Folge waren Stornierungen. Doch wie rechtmäßig sind diese? Der Verbraucherschutz klärt auf.
Zunächst einmal ist zu beachten, dass ein Händler eine Bestellung nicht grundlos stornieren kann. Jedoch sind die Hürden in der Regel recht niedrig. Stornierungen seien beispielsweise möglich, wenn noch kein Kaufvertrag zustande kam oder dem Händler die Lieferung unmöglich ist.
Eine Vorbestellung ist kein Kaufvertrag
Ebenfalls kommt kein anfechtbarer Kaufvertrag zustande, wenn der Vertragsabschluss einem Irrtum zugrunde liegt oder ein Produkt nicht lieferbar ist. Bei der zuletzt genannten Möglichkeit ist es nicht ausreichend, dass ein Produkt nur kurzzeitig nicht lieferbar ist. Im Fall der PS5 und Xbox Series X folgen natürlich weitere Kontingente. Immerhin werden die Konsolen über mehrere Jahre hinweg produziert, sodass die Klausel der „Unmöglichkeit“ nicht relevant ist.
Eine Vorauszahlung spielt bei einer Stornierung nur eine untergeordnete Rolle. Der Händler muss den Betrag selbstverständlich erstatten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rückbuchung für sich allein betrachtet keine rechtmäßige Stornierung ist. Der Händler muss die betroffenen Kunden informieren und die Stornierung muss über einen „dauerhaften Datenträger“ erfolgen, beispielsweise über eine E-Mail.
Wenn ein Kaufvertrag zustande kam
Kam bereits ein Kaufvertrag zustande, kann der Kunde auf eine Lieferung pochen oder selbst vom Kaufvertrag zurücktreten. Gegebenenfalls können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, sofern der Kunde das Produkt bei einem anderen (seriösen) Händler teurer kauft.
Letztendlich lohnt ein Blick in die AGBs der Händler, um zu erfahren, ab wann ein Kaufvertrag zustande kommt. Eine simple Vorbestellung ist in der Regel nicht ausreichend, da sie nur einer Kaufabsicht gleichkommt. In diesem Fall hat ein Händler die Möglichkeit, eine Vorbestellung zu stornieren.
Zum Thema
Falls ihr unsicher seid, ob eure Bestellung ausgeliefert werden kann: Schaut einfach in die Bestellübersicht beim Händler eurer Wahl. Amazon schreibt bei einer rechtzeitigen Bestellung beispielsweise: „Zustellung Do., 19. Nov.“ Bei Otto lautet der Status: „Lieferbar zum Erscheinungstermin.“
Auf keinen Fall solltet hier auf Fake-Shops hereinfallen oder die überzogenen Preise auf eBay und Co in Erwägung ziehen. Denn in den kommenden Monaten dürfte sich die Lage deutlich entspannen, sodass alle Interessenten ihre Konsolen zum Standardpreis bekommen können.
Alle bestellten PS5 werden storniert und der Release der PS5 wird auf Jänner 2021 verschoben. 😉
Achtung hier liegt eine Banane..nicht ausrutschen!
@Banane
Jänner? Oh je...ab jetzt höre ich beim Lesen Deiner Posts immer einen ausgeprägten Wiener Dialekt! 😉
Kein Stück schlauer als vorher aber danke für den Bericht
@Benwick
Auch bei uns in Oberösterreich ist es der Jänner und nicht der Januar. 😉
@benwick
In österreich sogt koana januar 😉
@Banane & kitetsufighter
Des versteh isch net! Als Hesse kenn isch misch maximal mim Aschebäscher aus! 😉
Klartext: Wer von Amazon, Saturn und MM ne Bestellbestätigung hat wird seine Konsole bekommen, im schlimmsten Fall ein wenig später
Das Thema nervt langsam. Füher oder später kriegt schon jeder eine PS5. Boah.
Wäre witzig, wenn auch die Digitalen storniert werden, wenn man die ohne Game vorbestellt.
Das ist was anderes. Da musst du ja die erhöhten Storepreise bezahlen.
verstehe ich dennoch nicht, die bekommen die controller und games doch eh alle weg.
Unfassbare Artikel, es wird immer schlimmer. Einfach traurig.
Es wird immer heisser gekocht als nachher im Endeffekt gegessen wird.
Immer das Thema PS5 in Verbindung mit Verknappung in den Köpfen der Leute halten. So bleibt die ständige Nachfrage noch auf lange Sicht garantiert und der Rubel rollt.
Ja Wahnsinn...und Danke!!!
Schon interessant... denn eigentlich kommt der Kaufvertrag in dem Moment zu Stande, wenn die Bestellung aufgegeben wird. Gerade bei Vorkasse pochen die Händler da zu gerne drauf. Man dreht es sich halt gerne wie es passt.
Gibt es denn nichtmal eine windige Kanzlei von Abmahn-Anwälten, die die ganzen Angebote bei eBay abmahnt?
Mich wundert wirklich, dass das noch nicht passiert ist.
Die Ps5 bis jetzt eine einzige Erfolgageschichte! Wenn mal was positives berichtet wird dann weckt mich !
Bis jetzt wurde noch keine von meinen 3 Bestellungen storniert
Und in Japan gibt es eine Lotterie für die PS5 und wer eine bekommt darf laut SONY die PS5 nicht verkaufen verrückte Welt.
Im Endeffekt kommen Kaufverträge meist erst mit dem Versand der Ware zu Stande, das sollte eigentlich jeder wissen.
Gegen eine Stornierung wird man meist nichts tun können und die Händler überweisen das Geld (falls schon gezahlt wurde) auch oft automatisch zurück, wenn sie liefern könnten, würden sie es auch gerne tun, aber ohne Ware keine Lieferung.
Von daher imho komplett sinnlose "Meldung" der Verbraucherzentrale.
Schon traurig, wie die Gier den Menschen zu kleinen Kindern macht. Konsum und Status über alles. 😉
Mist! Jetzt wollte ich schon Amazon verklagen und nun spuckt mir der Verbraucherschutz in die Suppe. Den Laden hätte ich fertig gemacht, so bleibt mir nur die XsX vom Media Markt. Wenn die net stornieren.
Apropos Stornieren. Das Wort bekommt ja ne ganz neue Bedeutung. Nicht mehr der Kunde nutzt es als Druckmittel, sondern die Industrie gegenüber dem Kunden. So wie früher in der DDR. Ge-, äh gut, eingeschädelt.
Schon traurig, wie die Gier den Menschen zu kleinen Kindern macht. Status über alles. 😉
@xjohndoex86: das ist wirklich NIE der Fall! Beschäftige dich mal mit den Grundlagen von Kaufverträgen. Auch der gesunde Menschenverstand sollte dir doch sagen, dass ein Vertrag nur zustande kommen kann, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. Wenn jemand nur bestellt, ist dies einfach nicht der Fall. Es sei denn, der Anbieter hat dir vorher ein persönliches(!) Angebot zukommen lassen und du hast es angenommen. Das ist dann aber auch wieder was ganz anderes...
Ac vallhalla Werbung für die xbox auf der startseite hahahaha, beste
AC Valhalla Werbung für die Xbox auf der startseite hahahahahahah, beste
Ich frage mich jetzt, wie es denen ergehen wird die über ebay eine überteuerte Vorbestellung von Privat erworben haben. Da wird nicht jeder sein Geld zurückbekommen.
Der Bericht ist nicht korrekt.
Wird eine Vorbestellung zahlungspflichtig angenommen, entsteht eine verbindliche Bestellung.
BlaBlaBla ...was ne Kinderkacke ..gibt es nicht größere Sorgen oder Probleme?
Amazon storniert dann am 18.11 alle Bestellungen ohne ein Spiel XD das wäre mal was. Da würden die ganzen Reseller aber blöd aus der Wäsche gucken.
Bei mir hatte das nicht geklappt mit PS5 und Vorbestellung, dafür habe ich mir heute bei Saturn neue Handy für 450€ gegönnt.
Dann kaufe ich mir irgendwann nächstes Jahr PS5.
@Caso
Natürlich ist es das. Nie das Kleingedruckte gelesen bei Vorkasse Bestellungen? Im Grunde ist das Angebot ja da, zu dem ich einwillige mit der Bestellung. Also verpflichtet mich der Händler auch die dementsprechende Summe in einem bestimmten Zeitraum zu tätigen. Es sei denn man bezahlt per Rechnung. Dann verschiebt es sich halt nach Erhalt der Ware. Wie auch immer. Auf der anderen Seite müsste der Händler jedenfalls auch verpflichtet werden. Ansonsten hat er Falschangaben gemacht und kann seinen Teil des Vertrags nicht einhalten.
@Shorty_Marzel
"Eine Vorauszahlung spielt bei einer Stornierung nur eine untergeordnete Rolle. Der Händler muss den Betrag selbstverständlich erstatten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rückbuchung für sich allein betrachtet keine rechtmäßige Stornierung ist. Der Händler muss die betroffenen Kunden informieren und die Stornierung muss über einen „dauerhaften Datenträger“ erfolgen, beispielsweise über eine E-Mail."
Nicht der Händler macht das Angebot, sondern der Besteller gibt mit Bestellung ein Angebot ab, die Ware zum genannten Preis kaufen zu wollen. Der Händler nimmt dieses Angebot dann mit Versand der Ware an.
Bin dafür, noch einmal sämtliche Vorbestellungen zu stornieren und nochmal neu anzufangen. Und diesmal in Deutschland keine Bestellungen aus dem Ausland zuzulassen (Viele US Amerikaner bestellten in Deutschland mit) und zu verbieten, die
PS5 vor Ablauf eines halben Jahres auf sBay zu veräußern, unter Strafandrohungen. Denke, dann wären für die deutschen Fans auch genügend zur Verfügung....
@Crysis Genau das würde ich den vielen Resellern auch gönnen. Kauften allerdings auch viele Amerikaner den Deutschen den Markt leer....das hätte man unterbinden können.