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Das Problem ist,das der DHL-Fahrer nicht aufindbar ist,und ich auch schon DHL eine Mail geschickt habe,das sie sich mal darum kümmern sollen.

Dann bekam ich am Montag ein Brief,das sie es an eine andere Stelle weitergeleitet haben.

Tja und myparfuem meinte,das ich mich dann selbst darum kümmern muss.

Aber eigentlich muss der Absender sich darum kümmern,wenn ein Packet nicht ankommt oder?.

Und der Spaß war nicht gerade billig.

 

ja eigentlich muss sich dann myparfuem dahinter klemmen.

 

aber das Paket,was du erwartest war nicht mit Nachnahme oder?

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wir haben selber eine Pumpe,um das Abzupumpen.

 

Feuerwehr und Katastrophenschutz kosten viel zu viel Geld.

 

Eigentlich müssen die nur von der Nordsee die Pumpen an schmeißen,weil der Kanal bis oben hin voll ist.

 

Wohl wir ja an der Knock die größten Pumpen ganz Europas haben,hilft das nicht viel wenn die nicht an gemacht werden.

 

mein beileid. ist schon echt doof.

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ja eigentlich muss sich dann myparfuem dahinter klemmen.

 

aber das Paket,was du erwartest war nicht mit Nachnahme oder?

Nee das war nicht per Nachname,deshalb auch meine Befürchtung,das der DHL-Fahrer das Packet unterschlagen hat.

Und ich glaube kaum,das DHL sich intensiv dahinter klemmt.

Am besten myparfuem überweist mir das Geld zurück,und alles ist im Lot,aber sowie es aussieht, wird es nicht der Fall sein.

Und das ich keine Antwort auf meine Mails bekomme,finde ich auch irgendwie sehr suspekt.:think:

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Nee das war nicht per Nachname,deshalb auch meine Befürchtung,das der DHL-Fahrer das Packet unterschlagen hat.

Und ich glaube kaum,das DHL sich intensiv dahinter klemmt.

Am besten myparfuem überweist mir das Geld zurück,und alles ist im Lot,aber sowie es aussieht, wird es nicht der Fall sein.

Und das ich keine Antwort auf meine Mails bekomme,finde ich auch irgendwie sehr suspekt.:think:

 

schwierig schwierig

 

habe mich im Internet bisschen informiert.

 

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article29959.html

 

ist ein ähnliches Problem,da gabs wohl noch D-Mark,aber das Gesetz ist hat sich nicht so viel verändert.

 

Da steht: amazon wird sich auf § 447 BGB berufen, wonach die Gefahr (des Verlustes) auf den Käufer übergeht, wenn die Sache an den Spediteur übergeben worden ist. Dieser Paragraph ist zwar nach dem Willen des Gesetzgebers 1900 nicht für reine Versandhändler gedacht, aber die heutige Rechtsprechung ist mit der etwas komplizierten Fassung des Paragraphen hoffnungslos überfordert. Deine (große) Chance ist, daß amazon die Übergabe an den Spediteur nicht beweisen kann.

 

 

sonst muss du dich selber bisschen informieren,mehr wie googlen kann ich auch nicht,will dir aber gerne helfen.

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schwierig schwierig

 

habe mich im Internet bisschen informiert.

 

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article29959.html

 

ist ein ähnliches Problem,da gabs wohl noch D-Mark,aber das Gesetz ist hat sich nicht so viel verändert.

 

Da steht: amazon wird sich auf § 447 BGB berufen, wonach die Gefahr (des Verlustes) auf den Käufer übergeht, wenn die Sache an den Spediteur übergeben worden ist. Dieser Paragraph ist zwar nach dem Willen des Gesetzgebers 1900 nicht für reine Versandhändler gedacht, aber die heutige Rechtsprechung ist mit der etwas komplizierten Fassung des Paragraphen hoffnungslos überfordert. Deine (große) Chance ist, daß amazon die Übergabe an den Spediteur nicht beweisen kann.

 

 

sonst muss du dich selber bisschen informieren,mehr wie googlen kann ich auch nicht,will dir aber gerne helfen.

Das Problem ist,das ich eine Sendungsverfolung sprich: Sendungsnummer hatte,und es auch unterwegs war,aber sowie es aussieht hat der DHL-Fahrer das Packet unterschlagen,und da muss ich wiederbelegen,das ich es nicht erhalten habe.

Was ich aber gemacht habe.

Von DHL und Myparfuem bekomme ich keine Antworten,und von DHL nur ein"Wird weitergeleitet", was mich sehr stresst,da es ein Weihnachtsgeschenk für meine Frau und mich war.

Also rechtlich hätte ich da keine Chancen oder?

 

Edit:

Informiert habe ich mich schon,aber gibt halt nichts greifbares was mir helfen könnte.

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habe doch was gefunden,in den AGBs von MyParfuem

 

§ 13 BGB, so trägt die MyParfuem GmbH das Versandrisiko unabhängig von einer im Einzelfall gewählten Versandart. Tritt der Kunde nicht als Verbraucher auf, kann versicherter Versand auf Anfrage vereinbart werden. Händler und Großhändler sind dazu angehalten, die Bestellung im Vorhinein mit der MyParfuem GmbH abzusprechen. Hinweis zur Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen: Als Hersteller und Vertreiber bzw. Gewerbetreibender muss MyParfuem Verpackungen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, zurücknehmen und einer umweltgerechten Verwertung zuführen. Die MyParfuem GmbH nennt ihren Kunden gern eine öffentliche Rücknahmestelle in zumutbarer Entfernung zur kostenlosen Entsorgung. Sollte dem Kunden keine derartige Stelle zur Verfügung stehen, kann die Verpackung nach vorheriger Absprache kostenfrei (unfrei) an die MyParfuem GmbH, Feurigstraße 54, D-10827 Berlin, zurückgesendet werden, damit diese einer umweltgerechten Verwertung zugeführt werden kann.

 

§ 6 Rücktrittsrecht

 

Soweit nach Vertragsschluss einer der nachfolgend aufgeführten sachlichen Gründe besteht, ist die MyParfuem GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt: 1. Lieferengpässe hinsichtlich Waren und Rohstoffe, die für die korrekte Abwicklung mit dem Kunden erforderlich sind, 2. Bei unrichtiger oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dies gilt nicht bei von der MyParfuem GmbH schuldhaft herbeigeführter Nichtbelieferung. Die MyParfuem GmbH verpflichtet sich, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung nach Möglichkeit unverzüglich zu informieren. Bereits ausgetauschte Leistungen, insbesondere ein bereits vom Kunden bezahlter Gesamtpreis, werden unverzüglich erstattet.

 

 

schreibt noch einen Brief hin und beziehst die auf die AGBs.

 

Dann schreibst du,wenn sie keine Schritte einleiten,dass du dein Geld zurückbekommst oder nicht melden,setzt du rechtliche Schritte ein und gehst an die Presse.

 

(Habe gelesen,dass RTL etc. damit werben.Wenn du kein Geld zurückbekommst,schreib RTL eine Mail.Manchmal kann man mit solchen Drohungen (Presse ist immer schlimm,siehe Wulff) sehr viel bewirken)

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habe doch was gefunden,in den AGBs von MyParfuem

 

§ 13 BGB, so trägt die MyParfuem GmbH das Versandrisiko unabhängig von einer im Einzelfall gewählten Versandart. Tritt der Kunde nicht als Verbraucher auf, kann versicherter Versand auf Anfrage vereinbart werden. Händler und Großhändler sind dazu angehalten, die Bestellung im Vorhinein mit der MyParfuem GmbH abzusprechen. Hinweis zur Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen: Als Hersteller und Vertreiber bzw. Gewerbetreibender muss MyParfuem Verpackungen, wenn sie ihren Zweck erfüllt haben, zurücknehmen und einer umweltgerechten Verwertung zuführen. Die MyParfuem GmbH nennt ihren Kunden gern eine öffentliche Rücknahmestelle in zumutbarer Entfernung zur kostenlosen Entsorgung. Sollte dem Kunden keine derartige Stelle zur Verfügung stehen, kann die Verpackung nach vorheriger Absprache kostenfrei (unfrei) an die MyParfuem GmbH, Feurigstraße 54, D-10827 Berlin, zurückgesendet werden, damit diese einer umweltgerechten Verwertung zugeführt werden kann.

 

§ 6 Rücktrittsrecht

 

Soweit nach Vertragsschluss einer der nachfolgend aufgeführten sachlichen Gründe besteht, ist die MyParfuem GmbH zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt: 1. Lieferengpässe hinsichtlich Waren und Rohstoffe, die für die korrekte Abwicklung mit dem Kunden erforderlich sind, 2. Bei unrichtiger oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dies gilt nicht bei von der MyParfuem GmbH schuldhaft herbeigeführter Nichtbelieferung. Die MyParfuem GmbH verpflichtet sich, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der Leistung nach Möglichkeit unverzüglich zu informieren. Bereits ausgetauschte Leistungen, insbesondere ein bereits vom Kunden bezahlter Gesamtpreis, werden unverzüglich erstattet.

 

 

schreibt noch einen Brief hin und beziehst die auf die AGBs.

 

Dann schreibst du,wenn sie keine Schritte einleiten,dass du dein Geld zurückbekommst oder nicht melden,setzt du rechtliche Schritte ein und gehst an die Presse.

 

(Habe gelesen,dass RTL etc. damit werben.Wenn du kein Geld zurückbekommst,schreib RTL eine Mail.Manchmal kann man mit solchen Drohungen (Presse ist immer schlimm,siehe Wulff) sehr viel bewirken)

Vielen Dank für deine Hilfe.^^

Werde dann mal ein Brief fertig machen und abschicken.

Mal sehen was daraus wird.^^

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Jo,ich wünsche dir viel Glück,hoffentlich hilft das was.

 

Ich habe mal von einem privaten Verkäufer auch mal was bestellt und nicht bekommen.

 

Nach 1 Monat ist mir der Kragen geplatzt.Telefonisch hat den irgendwann der Verkäufer angerufen und ich habe ihn richtig zur Schnecke gemacht ;) Das ich rechtlich dagegen Vorgehe und er von amazon gesperrt wird und und und^^

 

dann habe ich schnell mein Geld zurückbekommen.

 

Wichtig ist,immer auf den Tisch zu hauen.

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Jo,ich wünsche dir viel Glück,hoffentlich hilft das was.

 

Ich habe mal von einem privaten Verkäufer auch mal was bestellt und nicht bekommen.

 

Nach 1 Monat ist mir der Kragen geplatzt.Telefonisch hat den irgendwann der Verkäufer angerufen und ich habe ihn richtig zur Schnecke gemacht ;) Das ich rechtlich dagegen Vorgehe und er von amazon gesperrt wird und und und^^

 

dann habe ich schnell mein Geld zurückbekommen.

 

Wichtig ist,immer auf den Tisch zu hauen.

Naja mein Rechtsanwalt,wird mal kurz ein Brief fertig machen,und dann geht die Wartezeit los.

Und das gute ist,ich muss für den Anwalt nicht zahlen.^^

Sone Geschichte wie deine hatte ich auch mal,aber das war zu DM zeiten, hatte aber mein Geld auch zurück bekommen.^^

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