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YLOD Entschädigung


Kratos12345

Empfohlene Beiträge

Gast [Secret]

Eine Entschädigung kannste vergessen, da es ja nicht so ist, als ob Sony den Fehler beabsichtigt in die PS3s gebaut hat (:rolleyes:)

 

Entweder Reperatur oder gar nichts. Wirst wohl oder übel zum Gameboy greifen müssen. (Hätte einen hier, falls du noch einen suchst. Würde gegen deine defekte PS3 tauschen)

Bearbeitet von [Secret]
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Hallo Leute,

 

ich habe jetzt mit der 2ten PS3 den YLOD und wollte Fragen ob jemand Ahnung hat ob es Entschädigungen von Sony an die Betroffenen gibt. Ich hol mir ansonsten wieder den ersten Game Boy. Die halten ewig...

 

Also wenn die Garantie abgelaufen ist bekommst du von Sony nichts mehr umsonst.

Aber die Gewährleistung von 2 jahren muss der wo du die Konsole gekauft hast geben, da du ja mit dem den Kaufvertrag gemacht hast. Ob sie es müssen kann ich nicht sagen.

Amazon hat mir meine Konsole gegen eine neue ersetzt ohne Problem.

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Also wenn die Garantie abgelaufen ist bekommst du von Sony nichts mehr umsonst.

Aber die Gewährleistung von 2 jahren muss der wo du die Konsole gekauft hast geben, da du ja mit dem den Kaufvertrag gemacht hast. Ob sie es müssen kann ich nicht sagen.

Amazon hat mir meine Konsole gegen eine neue ersetzt ohne Problem.

 

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie ist aber eklatant! Zwar stehen dir auch verschiedene Gewährleistungsrechte zur Verfügung (z.B. erst Mängelbeseitigung, später Rücktritt vom Vertrag). Diese setzen im Gegensatz zur sog. Haltbarkeitsgarantie allerdings voraus, dass ein "Mangel" bei Gefahrübergang vorliegt. Gefahrübergang findet statt mit tatsächlicher Übernahme, dass heißt in etwa so viel wie, dass die Konsole bereits zu dem Zeitpunkt einen Mangel aufweisen muss, zu dem du sie das erste Mal in den Händen hattest. Das müsstest du beweisen (eine Beweislastumkehr gibt es nur beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer bei einem Mangel der innerhalb der ersten sechs Monate nach Vertragsschluss auftritt). Weshalb die Gewährleistung in deinem Fall Probleme machen könnte, wobei ich kein Techniker bin und dass genau beurteilen kann.

Anders als bei der Garantie hat auch Sony nichts mit der Gewährleistung zu tun! Da müsstest du dich schon an deinen Vertragspartner innerhalb von zwei Jahren richten.

 

Hast du bei einem großen Unternehmen gekauft, so wende dich an dieses und schildere ihnen den Sachverhalt. Vielleicht geht das was auf Kulanz!

 

Bei der Haltbarkeitsgarantie ist es in der Regel so, dass der Hersteller einen eigenen Vertrag mit dem Käufer schließt mit dem Inhalt, dass er garantiert, dass der Kaufgegenstand innerhalb einer bestimmten Zeit (bei PS3: 1 Jahr) keine Mängel aufweist ohne das der Käufer irgendetwas beweisen müsste. Die Garantie wird natürlich vielfach eingeschränkt (z.B. vorsätzliche Beschädigung durch Käufer)!

Bearbeitet von Peppi
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Ein Kollege von mir hatte nach Ablauf seiner Garantie einen Laufwerksschaden.

 

Sollte dann halt so und so viel bezahlen. Und was mach er? Ruft bei Sony an und beschwert sich dort OBWOHL die Garantie schon abgelaufen war.

 

Und das krasse: Sony hat ihm einen Dualshock 3 als Entschädigung zugeschickt :)

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Gast [Secret]
Ein Kollege von mir hatte nach Ablauf seiner Garantie einen Laufwerksschaden.

 

Sollte dann halt so und so viel bezahlen. Und was mach er? Ruft bei Sony an und beschwert sich dort OBWOHL die Garantie schon abgelaufen war.

 

Und das krasse: Sony hat ihm einen Dualshock 3 als Entschädigung zugeschickt :)

Dann waren da wohl ziemliche Idioten am Telefon. :lol: Nach Ablauf der Garantie braucht Sony eigentlich keinem irgendetwas zu geben.

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Dann waren da wohl ziemliche Idioten am Telefon. :lol: Nach Ablauf der Garantie braucht Sony eigentlich keinem irgendetwas zu geben.

 

Naja Idioten ist übertrieben, die wollten halt nur nett sein :lol:

Aber stimmt schon, Sony muss niemandem was geben - das mit dem Controller war reine Kulanz.

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