Mc_Bane Geschrieben 14. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2011 splatterhouse bieten sie ja zum beispiel auch an, obwohl es in deutschland ja gar nicht erschienen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
VanDerKrone Geschrieben 14. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 14. Oktober 2011 splatterhouse bieten sie ja zum beispiel auch an, obwohl es in deutschland ja gar nicht erschienen ist. das ist egal. Online-Handel ist mit solchen Spielen erlaubt, auch wenn diese in dem jeweiligen Land nicht erschienen sind.Jedoch muss der Besteller Volljährig sein. Hier aus dem Info Bereich von Amazon: Innerhalb Deutschlands ist eine Lieferung von Filmen und PC- & Videospielen, die mit "Keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" gekennzeichnet sind (oder gar keine Alterseinstufung erhalten haben), an Minderjährige nicht möglich. Amazon.de versendet solche Titel ausschließlich als DHL- Spezialversand für Artikel ohne Jugendfreigabe ich glaube du meinst Spiele, die verboten sind. Gibt verschiede Listen (indiziert/beschlagnahmt /verboten) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
seboo Geschrieben 3. November 2011 Teilen Geschrieben 3. November 2011 das ist egal. Online-Handel ist mit solchen Spielen erlaubt, auch wenn diese in dem jeweiligen Land nicht erschienen sind.Jedoch muss der Besteller Volljährig sein. Hier aus dem Info Bereich von Amazon: ich glaube du meinst Spiele, die verboten sind. Gibt verschiede Listen (indiziert/beschlagnahmt /verboten) Wenn der Titel auf Liste B steht ist auch der Besitz verboten. Dad was du von Amazon quotest bezieht sich auf 18er Titel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Mc_Bane Geschrieben 4. November 2011 Teilen Geschrieben 4. November 2011 achso. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Tuenn76 Geschrieben 4. November 2011 Teilen Geschrieben 4. November 2011 Wenn der Titel auf Liste B steht ist auch der Besitz verboten. Dad was du von Amazon quotest bezieht sich auf 18er Titel. Was ein Schwachsinn. Liste B-Titel darf man natürlich auch besitzen. Nur dürfen sie innerhalb Deutschlands nicht mehr verkauft werden. Der Besitz ist absolut legal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
VanDerKrone Geschrieben 4. November 2011 Teilen Geschrieben 4. November 2011 Wenn der Titel auf Liste B steht ist auch der Besitz verboten. Dad was du von Amazon quotest bezieht sich auf 18er Titel. Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen: - Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt - Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Superbasti Geschrieben 23. November 2011 Teilen Geschrieben 23. November 2011 Man muss doch keine Mehrwehrsteuer draufklatschen wie im 1. Post ist doch innerhalb der EU, oder muss man? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Wilson Geschrieben 23. November 2011 Teilen Geschrieben 23. November 2011 Man muss doch keine Mehrwehrsteuer draufklatschen wie im 1. Post ist doch innerhalb der EU, oder muss man? Mehrwertsteuer ist en deutsches Ding^^ die geht weg und die englische Steuer drauf...kann dir aber eig als Käufer völlig egal sein, der Endpreis wird richtig bereits in Euro angezeigt beim bestellen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Superbasti Geschrieben 23. November 2011 Teilen Geschrieben 23. November 2011 Gut weil ich hab schon sehr oft bei gewerblichen Händlern auf ebay.co.uk bestellt und da war auch alles normal^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
GamesChanger Geschrieben 6. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2011 Geht das auch mit einem "Girokonto"? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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