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PlayStation 4 Vorbestellung!


MarkoBF3

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Langer Rede, kurzer Sinn: Bei mir hat Amazon noch nichts storniert! :ok:

 

Wenn der Preis des Kopfhörers kein Fehler war, nur wenige bestellt haben oder der Preisunterschied relativ niedrig war, warum sollte Amazon dann stornieren? Bei Amazon schwanken teils die Preis im Stundentakt, das hat also nix zu sagen. Vorbestellungen hingegen wurden schon öfters storniert, wenn es dort zu Preisfehlern kam und das Produkt zu günstig im System gelistet wurde oder so Scherze, dass die Tiefpreisgarantie wegen angeblichen Preisfehler nicht greife, aber alle, die zu genau diesem falschen Preis vorbestellt hatten, beliefert wurden.

 

echt?? ich dachte nach bestätigung der Bestellung ist das schon ein Kaufvertrag weil man stimmt ja in diesem Moment den Zahlungs- und Lieferbedingungen zu und das verpflichtet normalerweise dazu das auch einzuhalten

 

Ja, echt. Deine Bestellung stellt lediglich ein Angebot dar, welches der Händler annehmen kann oder nicht, genau so, wie du bei einer Bestellbestätigung ja nicht zur Abnahme des Produkts verpflichtest bist. Außerdem sind solche Bestellbestätigungen meist automatische Systemmails, daher kommt erst mit dem Versand der Ware ein Kaufvertrag zu stand, es sei denn, in den AGBs ist was anders angegeben bzw. es wurde anderweitig bereits rein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.

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Wenn der Preis des Kopfhörers kein Fehler war, nur wenige bestellt haben oder der Preisunterschied relativ niedrig war, warum sollte Amazon dann stornieren? Bei Amazon schwanken teils die Preis im Stundentakt, das hat also nix zu sagen. Vorbestellungen hingegen wurden schon öfters storniert, wenn es dort zu Preisfehlern kam und das Produkt zu günstig im System gelistet wurde oder so Scherze, dass die Tiefpreisgarantie wegen angeblichen Preisfehler nicht greife, aber alle, die zu genau diesem falschen Preis vorbestellt hatten, beliefert wurden.

 

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ich hab jbg2 vorbestellt und 2 wochen nach release 3€ wiederbekommen, weil das album im preis gesunken ist. sehr nett.

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Ja, echt. Deine Bestellung stellt lediglich ein Angebot dar, welches der Händler annehmen kann oder nicht, genau so, wie du bei einer Bestellbestätigung ja nicht zur Abnahme des Produkts verpflichtest bist. Außerdem sind solche Bestellbestätigungen meist automatische Systemmails, daher kommt erst mit dem Versand der Ware ein Kaufvertrag zu stand, es sei denn, in den AGBs ist was anders angegeben bzw. es wurde anderweitig bereits rein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.

 

Da muss ich jetzt ein Veto einlegen , das Angebot macht der Verkäufer in dem er es auf seiner Webseite bereitstellt und man ist verpflichtet das Paket anzunehmen wenn man es nicht tut kann der Verkäufer trotzdem sagen er will das Geld, das macht nur keiner weil sie den Kunden nicht vergraulen wollen ... das ist alles nur Kulanz von seiten der Unternehmen

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Da muss ich jetzt ein Veto einlegen , das Angebot macht der Verkäufer in dem er es auf seiner Webseite bereitstellt und man ist verpflichtet das Paket anzunehmen wenn man es nicht tut kann der Verkäufer trotzdem sagen er will das Geld, das macht nur keiner weil sie den Kunden nicht vergraulen wollen ... das ist alles nur Kulanz von seiten der Unternehmen

 

Im Supermarkt oder in anderen Läden ist es so: Wenn da Ware im Schaufenster oder in den Regalen liegt, ist das ein ANGEBOT. Wenn der potentielle Käufer die Ware zur Kasse bringt, ist das eine einseitige Willenserklärung, das Angebot anzunehmen. Dann prüft der Verkäufer nochmal, ob alles ok ist, z.B. Preisauszeichnung, und dann wenn der Verkäufer das Geld verlangt, kommt der Vertrag zustande! Soll heissen: Im Laden kann der Verkäufer noch sagen: "Oh äh Ware ist falsch ausgezeichnet, das ist viel teurer, entweder sie bezahlen mehr oder ich verkaufe es ihnen nicht." Auch kann der Verkäufer (muss er sogar) sagen, ich verkaufe Dir 12-jährigem keine Zigaretten oder Alk. Und der Verkäufer kann sogar ohne Angabe eines Grundes sagen "Nö, Dir verkaufe ich nix". Vertrag kommt erst zustande, wenn BEIDE das Geschäft tätigen wollen.

 

Im Internet ist es so, dass die Webseite das Angebot ist, der Kunde mit der Bestellung die einseitige Willenserklärung abgibt und der Händler mit der Bestätigung, die vom Kunden bestellte Ware zu dem und dem Preis herauszurücken, den Vertrag bestätigt! Auch wenn das automatisiert abläuft: Sobald der Kunde die Auftragsbestätigung per Mail bekommen hat, gibt es einen gültigen Vertrag, den beide Seiten zu erfüllen haben! (einer muss Ware liefern, der andere muss zahlen)

 

Ich stimme also TiM3_4_P4iN zu und nicht Naked Snake.

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Im Supermarkt oder in anderen Läden ist es so: Wenn da Ware im Schaufenster oder in den Regalen liegt, ist das ein ANGEBOT. Wenn der potentielle Käufer die Ware zur Kasse bringt, ist das eine einseitige Willenserklärung, das Angebot anzunehmen. Dann prüft der Verkäufer nochmal, ob alles ok ist, z.B. Preisauszeichnung, und dann wenn der Verkäufer das Geld verlangt, kommt der Vertrag zustande! Soll heissen: Im Laden kann der Verkäufer noch sagen: "Oh äh Ware ist falsch ausgezeichnet, das ist viel teurer, entweder sie bezahlen mehr oder ich verkaufe es ihnen nicht." Auch kann der Verkäufer (muss er sogar) sagen, ich verkaufe Dir 12-jährigem keine Zigaretten oder Alk. Und der Verkäufer kann sogar ohne Angabe eines Grundes sagen "Nö, Dir verkaufe ich nix". Vertrag kommt erst zustande, wenn BEIDE das Geschäft tätigen wollen.

 

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Den ersten teil hast du glaube ich falsch ausgedrückt, die ware im regal mit dem preis ist nicht die erste willenserklärung sondern eine anpreisung, wenn der verkäufer die ware mit dem scanner scant und sagt 1€ bitte, ist es die erste willenserklärung, der käufer nimmt das geschäft an indem er das geld dem verkäufer gibt. der käufer verpflichtet sich damit die ware zu nehmen und der verkäufer das geld zu nehmen.

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Im Supermarkt oder in anderen Läden ist es so: Wenn da Ware im Schaufenster oder in den Regalen liegt, ist das ein ANGEBOT. Wenn der potentielle Käufer die Ware zur Kasse bringt, ist das eine einseitige Willenserklärung, das Angebot anzunehmen. Dann prüft der Verkäufer nochmal, ob alles ok ist, z.B. Preisauszeichnung, und dann wenn der Verkäufer das Geld verlangt, kommt der Vertrag zustande! Soll heissen: Im Laden kann der Verkäufer noch sagen: "Oh äh Ware ist falsch ausgezeichnet, das ist viel teurer, entweder sie bezahlen mehr oder ich verkaufe es ihnen nicht." Auch kann der Verkäufer (muss er sogar) sagen, ich verkaufe Dir 12-jährigem keine Zigaretten oder Alk. Und der Verkäufer kann sogar ohne Angabe eines Grundes sagen "Nö, Dir verkaufe ich nix". Vertrag kommt erst zustande, wenn BEIDE das Geschäft tätigen wollen.

 

Im Internet ist es so, dass die Webseite das Angebot ist, der Kunde mit der Bestellung die einseitige Willenserklärung abgibt und der Händler mit der Bestätigung, die vom Kunden bestellte Ware zu dem und dem Preis herauszurücken, den Vertrag bestätigt! Auch wenn das automatisiert abläuft: Sobald der Kunde die Auftragsbestätigung per Mail bekommen hat, gibt es einen gültigen Vertrag, den beide Seiten zu erfüllen haben! (einer muss Ware liefern, der andere muss zahlen)

 

Ich stimme also TiM3_4_P4iN zu und nicht Naked Snake.

 

perfekt erklärt :ok:

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Da muss ich jetzt ein Veto einlegen , das Angebot macht der Verkäufer in dem er es auf seiner Webseite bereitstellt und man ist verpflichtet das Paket anzunehmen wenn man es nicht tut kann der Verkäufer trotzdem sagen er will das Geld, das macht nur keiner weil sie den Kunden nicht vergraulen wollen ... das ist alles nur Kulanz von seiten der Unternehmen

 

Wer redet von Paket annehmen? Ich schrieb, wenn dir eine Bestätigung per Mail geschickt wird, dann bist du zu diesem Zeitpunkt auch nicht verpflichtet die Ware zu kaufen und kannst immer noch stornieren, genau so wie du die Annahme des Paketes verweigern kannst. Einzig die Portokosten wirst du dann tragen, ist nichts anderes als ein Widerruf.

 

Im Internet ist es so, dass die Webseite das Angebot ist, der Kunde mit der Bestellung die einseitige Willenserklärung abgibt und der Händler mit der Bestätigung, die vom Kunden bestellte Ware zu dem und dem Preis herauszurücken, den Vertrag bestätigt! Auch wenn das automatisiert abläuft: Sobald der Kunde die Auftragsbestätigung per Mail bekommen hat, gibt es einen gültigen Vertrag, den beide Seiten zu erfüllen haben! (einer muss Ware liefern, der andere muss zahlen)

 

Im Internet ist das eben nicht so, mit einer Bestellbestätigung ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, lies dir mal paar AGBs von Shops durch, dort ist es eben so, wie ich es erklärt habe. Natürlich können andere Shops andere AGBs haben, dennoch gibt es kein Gesetz, dass eine Bestellbestätigung automatisch als Vertragsabschluss deklariert.

 

Zitat Amazon AGBs:

2 VERTRAGSSCHLUSS

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an Amazon zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung an Amazon aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

In der Tat kann eine Bestellbestätigung an sich auch schon gleichzusetzen sein mit dem zustande kommen eines Kaufvertrages, aber nur, wenn die formale Bestellbestätigung bereits eine Zahlungsaufforderung mit Rechnung und Lieferzusage enthält, dann nützt auch eine entsprechende Klausel in den AGBs nichts mehr. Aber ich betone extra noch mal, dass ist eine kann-Bestimmung und hängt vom Inhalt der E-Mail ab und ist keineswegs grundsätzlich so.

 

Zu erwähnen, dass der Kaufvertrag im Falle eines Irrtums nach Abschluss des Geschäftes aber weiterhin angefechtet werden kann, selbst wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, erspar ich mir an dieser Stelle. Up, zu spät.

 

perfekt erklärt :ok:

 

Nein, eben leider nicht.

Bearbeitet von Naked Snake
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Wer redet von Paket annehmen? Ich schrieb, wenn dir eine Bestätigung per Mail geschickt wird, dann bist du zu diesem Zeitpunkt auch nicht verpflichtet die Ware zu kaufen und kannst immer noch stornieren, genau so wie du die Annahme des Paketes verweigern kannst. Einzig die Portokosten wirst du dann tragen, ist nichts anderes als ein Widerruf.

 

 

 

Im Internet ist das eben nicht so, mit einer Bestellbestätigung ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, lies dir mal paar AGBs von Shops durch, dort ist es eben so, wie ich es erklärt habe. Natürlich können andere Shops andere AGBs haben, dennoch gibt es kein Gesetz, dass eine Bestellbestätigung automatisch als Vertragsabschluss deklariert.

 

Zitat Amazon AGBs:

In der Tat kann eine Bestellbestätigung an sich auch schon gleichzusetzen sein mit dem zustande kommen eines Kaufvertrages, aber nur, wenn die formale Bestellbestätigung bereits eine Zahlungsaufforderung mit Rechnung und Lieferzusage enthält, dann nützt auch eine entsprechende Klausel in den AGBs nichts mehr. Aber ich betone extra noch mal, dass ist eine kann-Bestimmung und hängt vom Inhalt der E-Mail ab und ist keineswegs grundsätzlich so.

 

Zu erwähnen, dass der Kaufvertrag im Falle eines Irrtums nach Abschluss des Geschäftes aber weiterhin angefechtet werden kann, selbst wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, erspar ich mir an dieser Stelle. Up, zu spät.

 

 

 

 

Mir kam es auch spanisch vor, gerade im internet, nimmt man zb den größten verkäufer amazon. da ist der käufer in jeder sekunde in der lage zu stonieren. ich bekomme eine bestätigung wenn die ware verschickt wurde, glaube auch nicht das das der abschluss vom vertrag ist. 1. WE(Willenserklärung) wird wohl dr bank einzug vom verkäufer sein, zur belastung der kontos des käufers und die 2. WE wird die annahme des paketes sein. ich frag mal im april meine Geschäftsprozesse lehrerin, mal schaun was die dazu sagt. gerade im internet hat ja jeder andere agb, aber die dürfen ja nie schlechter sein als die gesetzlichen, da würden mich die gesetzlichen agb´s mehr interessieren. und fraglich ob es für internet käufe andere gesetze gibt oder die selben angewendet werden die es im einzelhandel gibt.

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Wer redet von Paket annehmen? Ich schrieb, wenn dir eine Bestätigung per Mail geschickt wird, dann bist du zu diesem Zeitpunkt auch nicht verpflichtet die Ware zu kaufen und kannst immer noch stornieren, genau so wie du die Annahme des Paketes verweigern kannst. Einzig die Portokosten wirst du dann tragen, ist nichts anderes als ein Widerruf.

 

 

 

Im Internet ist das eben nicht so, mit einer Bestellbestätigung ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen, lies dir mal paar AGBs von Shops durch, dort ist es eben so, wie ich es erklärt habe. Natürlich können andere Shops andere AGBs haben, dennoch gibt es kein Gesetz, dass eine Bestellbestätigung automatisch als Vertragsabschluss deklariert.

 

Zitat Amazon AGBs:

In der Tat kann eine Bestellbestätigung an sich auch schon gleichzusetzen sein mit dem zustande kommen eines Kaufvertrages, aber nur, wenn die formale Bestellbestätigung bereits eine Zahlungsaufforderung mit Rechnung und Lieferzusage enthält, dann nützt auch eine entsprechende Klausel in den AGBs nichts mehr. Aber ich betone extra noch mal, dass ist eine kann-Bestimmung und hängt vom Inhalt der E-Mail ab und ist keineswegs grundsätzlich so.

 

Zu erwähnen, dass der Kaufvertrag im Falle eines Irrtums nach Abschluss des Geschäftes aber weiterhin angefechtet werden kann, selbst wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, erspar ich mir an dieser Stelle. Up, zu spät.

 

 

 

Nein, eben leider nicht.

du hast es doch selbst gepostet grad :D

 

Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.

 

Ab Versand ist es ein Kaufvertrag, d.h. wenn Amazon das wollte könnten sie gerichtlich darauf bestehen den Kaufbetrag zu bekommen, aber da sie die kunden nicht vergraulen wollen gibt es auch die Möglichkeit das Paket zurückzuschicken ... das ist keinesfalls Pflicht vom Unternehmen sondern reine Kulanz!

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