Europäischer Gerichtshof: Handel mit gebrauchter Software ist rechtens

Nachdem in den vergangenen Monaten oft über gebrauchte Spiele und die mögliche damit verbundene Rechtslage diskutiert wurde, sorgte der Europäische Gerichtshof nun für Klarheit. Dieser gab in einem Urteilsspruch zu verstehen, dass der Verkauf von gebrauchter Software zulässig ist.

Demnach erwerben die Kunden nicht nur ein vorübergehendes Nutzungsrecht. Stattdessen geht die verkaufte Software komplett in den Besitz des Käufers über, der anschließend das Recht hat, diese weiterzuverkaufen – egal ob die Software ganz klassisch auf einem Datenträger oder online erworben wurde.

Die einzige Einschränkung: Ein Paket, das zum Kauf aus verschiedenen Lizenzen bestand, darf auch nur im Paket weiterverkauft werden. Erwerbt ihr also beispielsweise ein Software-Paket, das aus insgesamt 20 Lizenzen besteht, muss dieses bei einem möglichen Verkauf auch in dieser Form veräußert werden.

“Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet“, heißt es im besagten Urteilsspruch.

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CrazyZokker360

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FirebirdTT

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K.N.Soldat

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04. Juli 2012 um 11:50 Uhr