Dying Light 2: Darum ist die USK-Version geschnitten

"Dying Light 2" wurde in Deutschland in einer geschnittenen USK-18-Version veröffentlicht. Inzwischen liegt eine Begründung dieser Entscheidung vor.

Dying Light 2: Darum ist die USK-Version geschnitten

Dass „Dying Light 2“ auf dem deutschen Markt veröffentlicht werden durfte, war wahrlich keine Selbstverständlichkeit. Denn der erste Teil landete per Schnellverfahren auf dem Index. Dass es im Fall des Sequels zu einer USK-Freigabe kam, ließ sich nur mit Schnitten erreichen.

Inzwischen liegt eine Begründung der Entscheidung vor. Wie sich Gameswirtschaft von Uwe Engelhart, einem der Vertreter der Landesjugendbehörden bei der USK, erklären ließ, enthalte das Spiel „selbstzweckhaft und detailliert dargestellte Gewalthandlungen“. Dazu gehören Mord- und Metzelszenen, die sich auch gegen menschliche Spielfiguren richten.

Friedliche Gruppen können verstümmelt werden

„Auch friedliche Gruppen von Überlebenden, die außerhalb der Story-Rahmung am Kampfgeschehen völlig unbeteiligt sind, können überfallen und gezielt verstümmelt werden – ohne dass dies mit spielrelevanten Sanktionen einhergeht“, so Engelhart, der ebenfalls als Begründung angab, dass die Gewaltszenen in einer „wirklichkeitsnahen detaillierten 3D-Grafik“ vorliegen.

Zwar habe „Dying Light 2“ auch gewaltfreie Spielelemente, darunter das Parkouring und der allgemeine Storyrahmen. Doch hätten sie nicht gereicht, um die drastisch und selbstzweckhafte Gewaltdarstellung zu entkräften, wie es beispielsweise bei sehr story-lastigen Spielen der Fall sein kann.

Die Schnitte wurden von Techland im vergangenen Dezember beschrieben. So ist es in der deutschen Version nicht möglich, menschliche Gegner zu enthaupten oder zu zerstückeln oder neutrale NPCs zu töten. Immerhin: Der Bezug der ungeschnittenen Version von „Dying Light 2“ ist für erwachsene Spieler legal. Erst bei einer Beschlagnahmung nach § 131, die im Spielebereich nicht mehr die Regel ist, gelten weitere Beschränkungen.

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Ein wenig kurios wirkt die deutsche Handhabe allerdings: So dürfen volljährige Spieler in Deutschland regulär keine Version eines Spiels erwerben, die den Prüfern zufolge dem Jugendschutz dermaßen entgegenwirkt, dass keine USK-18-Freigabe erteilt werden kann. Gleichzeitig kann aus dem Ausland ganz legal die ungeschnittene Fassung bezogen werden. In Zeiten des Internets sind es in der Praxis nur ein paar Klicks an einer anderen Stelle.

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AlbertWesker

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09. Februar 2022 um 17:18 Uhr
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