Zum Inhalt springen

Indizierte/Beschlagnahmte Spiele und Rechtslage


kelevra.x

Empfohlene Beiträge

Da ich diesbezüglich keinen konkreten Thread Thread gefunden habe, es in einem anderen bereits zu einer Diskussion diesbezüglich kam und ich denke dass dieses Thema viele interessieren dürfte, habe ich diesen Thread angelegt.

 

Hier soll es nicht vorrangig um indizierte oder beschalgnahmte Spiele gehen, sondern um die Klärung und Diskussion der Rechtslage.

 

Was ist in Deutschland bezüglich solcher Titel erlaubt, ab wann macht man sich strafbar.

 

 

Zum Thema:

 

Soweit mir bekannt, darf man indizierte Spiele sowohl kaufen als auch verkaufen. Der Kauf ist ab 18 Jahren möglich. Der Verkauf dasrf nicht öffentlich stattfinden. Indizierte Spiele dürfen zudem nicht öffentlich beworben werden.

Läden die einen abgetrennten "Ab 18"-Bereich haben, dürfen dort indizierte Spiele anbieten.

Bei beschalgnahmten Spielen ist die Regelung etwas härter. Da ist das sog. in Verkehr bringen verboten. Darunter versteht der Gesetzgeber das vielfache verkaufen von solchen Titeln. Der Verkauf von einzelnen Objekten wird nicht geahndet, wie z.B. bei Gebraucht weiterverkäufen.

Inhalte die verfassungswiedrig sind, sind dagegen vollkommen verboten und der Besitz bereits starfbar.

 

Wie gesagt ist das mein Kenntnisstand. Für Berichtigungen etc. ist ja dieser Thread da. :zwinker:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 39
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Gast Pulp Fiction

Hier einmal die Gesetzesparagraphen, auf dessen sich eine Beschlagnahmung beantragen lässt!

 

Dies glit nicht nur für Spiele, sondern für jegliche Medien oder Schriften

 

§187 StGB (Verleumdung)

 

§185 StGB (Beleidigung)

 

§184a StGB (Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften)

 

§184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)

 

§131 StGB (Gewaltdarstellung)

 

§130a StGB (Anleitung zu Straftaten)

 

§130 StGB (Volksverhetzung)

 

§90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole)

 

§86a StGB ( Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) (klein geschrieben, da eigentlich nur für rechte Medien relevant bis auf die Symbolik in Spielen zum Thema 2. Weltkrieg)

 

 

Bearbeitet von Pulp Fiction
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Pulp Fiction
was bedeuten immer dies BAnz. Nr. ?? die bei indizierten sachen stehen, habe mal gegoogelt aber nichst dazu gefunden...

 

außer bundesanzeiger aber keinen plan....

 

Diese gibt die Nummer des Bundesanzeiger an, in welcher das indizierte Medium aufgeführt bzw. gelistet wurde!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Pulp Fiction
bei Alien vs Predator steht das BAnz. Nr. 181 und bei google zeigt er mir was von 2009 --> http://www.bundesanzeiger-verlag.de/old/banz/banzinha/BAnz_61_181.htm

 

das mir irgendwie zu hoch... man findet null infos dazu...

 

Ja das ist auch so angelegt, das sich eigentlich nur Gewerbetreibende so richtig damit befassen können! Für den Ottonormalverbraucher ist es schwer sich da rein zufuchsen!

 

Allgemein ist für uns ja eigentlich nur interessant, in welche Liste das Medium eingeordnet wurde und ob es eventuelle Schnitte bei einer freiverkäuflichen Version gab! Die Gründe weshalb ein Medium auf die Liste gesetzt wurde, bekommt auch nur der Inhaber zu Gesicht! Diese darf er auch nicht öffentlich nennen, da auch darauf Strafe steht!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Gründe weshalb ein Medium auf die Liste gesetzt wurde, bekommt auch nur der Inhaber zu Gesicht! Diese darf er auch nicht öffentlich nennen, da auch darauf Strafe steht!

 

jaa das wahr so mein hintergedanke... das man das vllt mal genaue sachen rausbekommt, warum und weshalb was indiziert wird... vieles kann man ja im netzt nachlesen und auf diversen seiten aber halt nicht bei allen...

 

so wäre ja schnittberichte.com gut aber wenn es keine vergleiche gitb ist das spiel auch nicht zu finden... da man da ja doch mehr auf zenziert und unzenziert eingeht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast Pulp Fiction
jaa das wahr so mein hintergedanke... das man das vllt mal genaue sachen rausbekommt, warum und weshalb was indiziert wird... vieles kann man ja im netzt nachlesen und auf diversen seiten aber halt nicht bei allen...

 

so wäre ja schnittberichte.com gut aber wenn es keine vergleiche gitb ist das spiel auch nicht zu finden... da man da ja doch mehr auf zenziert und unzenziert eingeht

 

Meistens wird ja schon noch der ausschlaggebende Paragraph genannt, obwohl das eigentlich nicht so gedacht ist! Meinetwegen Film xy kommt auf die Liste B mit anschließender Beschlagnahmung durch AG xx wegen §131! Aber die tieferen Details welche Stelle/n dazu geführt haben dürfen in der Regel hier in Deutschland nicht genannt werden! Was ja eigentlich auch schwachsinnig ist, da man sich in den meisten Fällen durch Schnittberichte die Stellen sich denken kann!

 

Für alle Neulinge auf den Gebiet, hier mal noch schnell die Erläuterungen der verschiedenen Listen!

 

Zu beachten sei, das es hier auch noch einen Unterschied gibt" Nämlich den Unterschied zwischen Trägermedien und Telemedien!

 

Trägermedien sind: CDs, Comics, Schallplatten, Bücher, Broschüren, VHS, Laser Discs, Computer- und Videospiele und DVDs

 

Telemedien sind: Onlinedienste (allgemein Internetseiten) Rundfunk (Radio und Fernseheangebote)

 

Daraus ergibt sich eine folgende Gliederung in Listen:

 

Liste A: Diese ist öffentlich einsehbar und beinhaltet indizierte Trägermedien.

 

Liste B: Diese ist ebenfalls öffentlich einsehbar und beinhaltet Trägermedien, die nach Auffassung der BPjM von einem Amtsgericht beschlagnahmt werden sollen.

 

Liste C: Diese ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich und beinhaltet indizierte Telemedien und bestimme Trägermedien.

 

Liste D: Auch diese ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich und beinhaltet Telemedien und bestimmte Trägermedien, die nach Einschätzung der BPjM von einem Amtsgericht beschlagnahmt werden sollen.

 

Liste E: Diese ist teilweise der Öffentlichkeit zugänglich und wurde für die indizierten Medien geschaffen, die vor dem neuen Jugendschutzgesetz (1.4.2003) indiziert wurden! Die Telemedien sind hier nicht öffentlich eingestuft wurden.

Bearbeitet von Pulp Fiction
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...