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indiziertes spiel importieren


badasslook

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Wenn der Absender Privat ist, also keine Games Shop oder so, dann kommste mit rund 17% Steuern davon, wenn der Warenwert über 40€ liegt. Dürfte aber nicht der Fall sein bei nem alten GTA, Musst das Paket dann nur vor den Augen des Zollbeamten öffnen und das wars. Wenn das spiel nur Indiziert ist, dann reicht ein Altersnachweis. Wenn da jetzt ein Wolfenstein oder Call of Duty World At War drin wäre, dann hätteste schon eher nen Problem, das darf aufgrund der Hakenkreuze usw. nämlich nicht importiert werden.

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Nein der Import von indizierter Ware ist nicht strafbar und somit darf der Zoll es nicht wieder umschicken, anders sieht es bei einer handvoll Spielen aus die hier verboten sind, dort darf der Zoll diese auch zum Absenderland zurückschicken und dir diese Prozedur in Rechnung stellen.

 

Wann gilt eigentlich ein Spiel als Verboten und wann nur als indiziert?

 

Könntet ihr vlt. ein paar Beispiele nennen?

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Wann gilt eigentlich ein Spiel als Verboten und wann nur als indiziert?

 

Könntet ihr vlt. ein paar Beispiele nennen?

 

verbote gibt es garnicht :smileD: die indizierungen betreffen nur den verkauf, liste A ist indiziert ab 18 es darf keine werbung gemacht werden, verkauf ist unterm ladentisch erlaubt und liste B ist beschlagnahmt und es darf nicht verkauft werden (gewerblich)

 

privat kannste machen was du willst :ok: gibt ja auch auktionshäuser wo du ohne probleme verkaufen und ankaufen kannst. diese indizierungen sind hauptsächlich gewerblicher natur

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verbote gibt es garnicht :smileD:

 

Doch. Siehe meine Links oben. z.B. gibt es für Wolfenstein ein VerbreitungsVERBOT.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenstein_%282009%29

 

Sie wurde im September 2009 zunächst von der BPjM auf Liste B indiziert[5] und am 19. Januar 2010 vom Amtsgericht Detmold wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86a und 131 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt und eingezogen (Aktenzeichen 3 Gs 99/10).[6] Diese Version unterliegt in Deutschland somit einem Verbreitungsverbot und darf nicht mehr verkauft werden. Der Zoll ist befugt, importierte Fassungen von Wolfenstein einzuziehen.

 

Edit: Das Einziehen betrifft natürlich Gewerbetreibende UND Privatleute! Da macht der Zoll keinen Unterschied!

Bearbeitet von Inkompetenzallergiker
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Doch. Siehe meine Links oben. z.B. gibt es für Wolfenstein ein VerbreitungsVERBOT.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenstein_%282009%29

 

Sie wurde im September 2009 zunächst von der BPjM auf Liste B indiziert[5] und am 19. Januar 2010 vom Amtsgericht Detmold wegen Verstößen gegen die Paragraphen 86a und 131 des Strafgesetzbuchs beschlagnahmt und eingezogen (Aktenzeichen 3 Gs 99/10).[6] Diese Version unterliegt in Deutschland somit einem Verbreitungsverbot und darf nicht mehr verkauft werden. Der Zoll ist befugt, importierte Fassungen von Wolfenstein einzuziehen.

 

ja das ist die liste B :) wow meine liste B spiele aus amiland sind bisher alle angekommen und das ohne zollgebühren oder sonstiges... dadrunter auch wolfenstein ^^ was da steht und wie die realität aussieht sind zwei verschiedene paar schuhe :ok: nach dem text der da oben steht müsste man die erdberre schließen aber selbst da juckt es keinen :naughty: und wolfenstein wird da auch angeboten ^^

 

PS: Diese Version unterliegt in Deutschland somit einem Verbreitungsverbot und darf nicht mehr verkauft <----- dieses satz sagt alles, es geht um gewerblichen verkauf, mehr net

 

es gibt soviele liste B titel egal ob dvd´s, blu-ray´s, cd´s oder sonstiges und alles bekommt man ohne probleme... bisher hatte ich noch nie probleme...

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liste B ist beschlagnahmt und es darf nicht verkauft werden (gewerblich)

 

Liste B heißt nicht automatisch, dass das Medium beschlagnahmt ist,Liste B bedeutet, dass die BPjM eine strafrechtliche Relevanz sieht und das Medium von einem Amtsgericht geprüft werden muss. Stellt ein Richter fest, dass das Medium gegen einen § im StGB verstößt, dann wird beschlagnahmt, wenn kein Verstoß gegen geltende Gesetze festgestellt wurde und das Medium nicht beschlagnahmt wird, dann müsste es eigentlich wieder in Liste A umgetragen werden, passiert nur nicht immer.

 

Doch. Siehe meine Links oben. z.B. gibt es für Wolfenstein ein VerbreitungsVERBOT.

 

Ein Verbreitungsverbot, ja, aber belies dich mal was unter Verbreitung zu verstehen ist, der private Besitz, sowie Erwerb und Verkauf in Einzelmengen/-exemplaren fällt nicht unters Verbreitungsverbot. Auszuschließen, dass der Zoll dir die Sachen trotzdem einzieht, ist es natürlich, da die Gesetze leider etwas schwammig in ihrer Formulierung sind und es ggf. auf das Ermessen des Zollbeamten ankommt. Per se kann aber bei einer Beschlagnahmung nicht von Verbot gesprochen werden.

Bearbeitet von Naked Snake
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Ein Verbreitungsverbot, ja, aber belies dich mal was unter Verbreitung zu verstehen ist, der private Besitz, sowie Erwerb und Verkauf in Einzelmengen/-exemplaren fällt nicht unters Verbreitungsverbot.

 

Hab ich doch :besserwisser::D

 

Und bei Wolfenstein steht ja auch "Der Zoll ist befugt, importierte Fassungen von Wolfenstein einzuziehen."

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