Sharkz Geschrieben 7. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2012 Strafbar machst du dich nur wenn der Titel Inhalte enthält die in deinem Land verboten sind wie bzw. Hakenkreuze,usw.Bei sowas würde ich an deiner Stelle aufpassen aber ansonsten geht das alles reibungslos sofern du die Einfuhrsteuer bezahlst. Im übrigen auch bei Filmen der Fall. Das stimmt nicht ganz , es gibt nur 2-3 Spiele die hierzulande verboten sind, 2WK Spiele wie z.B Wolfenstein oder COD die Hakenkreuze beinhalten sind indiziert, d.h sie dürfen hier nicht öffentlich verkauft oder weitergegeben werden, die Einfuhr ist jedoch erlaubt. Ansonsten dürfte man sich ja auch keine indizierten Spiele wie COD 1 - 2 usw aus dem Ausland bestellen, und da bin ich mir schon sicher das man das darf, genauso ist es bei Filmen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Teutobod Geschrieben 7. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 7. Dezember 2012 Wieso gebraucht einführen? Du solltest halt nur nicht über den Freibetrag kommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
1337 Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 Das stimmt nicht ganz , es gibt nur 2-3 Spiele die hierzulande verboten sind, 2WK Spiele wie z.B Wolfenstein oder COD die Hakenkreuze beinhalten sind indiziert, d.h sie dürfen hier nicht öffentlich verkauft oder weitergegeben werden, die Einfuhr ist jedoch erlaubt. Ansonsten dürfte man sich ja auch keine indizierten Spiele wie COD 1 - 2 usw aus dem Ausland bestellen, und da bin ich mir schon sicher das man das darf, genauso ist es bei Filmen. richtig, die verbotenen spiele aber, wie z.b. man***t darf man aber nicht einführen. da sie ja, wie z.b. dorgen, verboten sind Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Black Eagle Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 richtig, die verbotenen spiele aber, wie z.b. man***t darf man aber nicht einführen. da sie ja, wie z.b. dorgen, verboten sind du kannst jegliche spiele / filme einführen so lange sie zu deinem privatgebrauch bestimmt sind. drogen sind etwas anderes und unterliegen dem betäubungsmittelgesetz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Sharkz Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 du kannst jegliche spiele / filme einführen so lange sie zu deinem privatgebrauch bestimmt sind. drogen sind etwas anderes und unterliegen dem betäubungsmittelgesetz Es gibt wie er richtig beschrieben hat eine handvoll Ausnahmen wo sogar die Einfuhr nicht gestattet ist. Sind aber wirklich nicht viele. Ich glaube so 4-5 Spiele und nur eine handvoll Filme (in den verschiedensten Versionen). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Black Eagle Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 Es gibt wie er richtig beschrieben hat eine handvoll Ausnahmen wo sogar die Einfuhr nicht gestattet ist. Sind aber wirklich nicht viele. Ich glaube so 4-5 Spiele und nur eine handvoll Filme (in den verschiedensten Versionen). Gibt es da eine Liste bzw. genauere Infos? Wenn es kein illegales Material ist darf man sich alles importieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Teutobod Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 Bei verbotenen Filmen/Spielen ist aber selbst der Besitz illegal Liste müsste es bei der BPjM geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Black Eagle Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 Bei verbotenen Filmen/Spielen ist aber selbst der Besitz illegal Liste müsste es bei der BPjM geben. Die Liste der BPjM würde ich höchstens als Einkaufszettel nutzen. Beschlagnahmte Medien sind etwas anderes als die, dessen Besitz allein schon strafbar ist (u.a. Tier- und Kinderpornographie). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Teutobod Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 Beschlagnahmte Medien sind etwas anderes als die, dessen Besitz allein schon strafbar ist (u.a. Tier- und Kinderpornographie). Glaube ich nicht. Gibt soweit ich weiß nur die Grenze zwischen indiziert und beschlagnahmt/verboten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
Black Eagle Geschrieben 8. Dezember 2012 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2012 Glaube ich nicht. Gibt soweit ich weiß nur die Grenze zwischen indiziert und beschlagnahmt/verboten. indiziert: das game darf nicht mehr öffentlich beworben / verkauft werden aber der handel ist nicht verboten. beschlagnahme: das produkt wird bundesweit eingezogen und darf weder verkauft noch ausgestellt werden. in beiden fällen ist der privatbesitz erlaubt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Sharing-Optionen...
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