Sony: Kartellbehörde in Frankreich verhängt fette Strafe wegen unlauterem Wettbewerb

Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence hat Sony zu einer Geldstrafe verdonnert. Grund dafür sind unlautere Praktiken beim Umgang mit Drittherstellern von PS4-Controllern.

Sony: Kartellbehörde in Frankreich verhängt fette Strafe wegen unlauterem Wettbewerb

Spätestens seit den Gerichtsverfahren rund um die Übernahme von Activision Blizzard durch Microsoft gibt es ein gesteigertes Bewusstsein für Monopolstellungen in der Gaming-Branche. Insbesondere Sony stellte sich als hartnäckiger Gegner des Deals heraus und versuchte alles, um ihn platzen zu lassen. Doch jetzt steht der japanische Videospielentwickler selbst genau deswegen in der Kritik. Das französische Kartellamt hat Sony zu einer Strafe in Höhe von 13,5 Millionen Euro verurteilt.

Sony muss 13,5 Millionen Euro Strafe wegen PS4-Controllern zahlen

Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence hat das Unternehmen zur Zahlung einer saftigen Geldstrafe verdonnert. Der Grund dafür ist der Missbrauch einer Monopolstellung bei PlayStation-4-Controllern.

Laut der Behörde hat Sony es Third-Party-Anbietern auf mehrere Arten und Weisen unnötig erschwert, in den Markt einzusteigen. Im November 2015 soll das japanische Unternehmen technischen Maßnahmen implementiert haben, um Fälschungen zu verhindern. Dies führte allerdings auch dazu, dass korrekt-funktionierende Controller von Drittanbietern, die nicht von Sony lizenziert waren, regelmäßig die Verbindung verloren haben. Ein Mittel, das von der Autorité de la Concurrence als unverhältnismäßig eingestuft wurde.

Undurchsichtige Lizenzierungsverfahren

Neben unzulässigen technischen Einschnitten kritisierte die französische Behörde auch das Lizenzierungsverfahren. So weigerte sich Sony, die konkreten Voraussetzungen an die Hersteller zu kommunizieren und behauptete, man würde die Kriterien individuell festlegen.

„Sony hat die Kriterien nach eigenem Ermessen angewandt, obwohl der Zugang zum Programm die einzige Möglichkeit war, einen Verbindungsabbruch zu vermeiden“, heißt es im Statement der Autorité de la Concurrence.

Die Kombination dieser beiden Praktiken hat nach Ansicht des Kartellamts das Markenimage von Drittherstellern erheblich geschädigt und ihre Marktexpansion behindert.


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Sony hat sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht zum Vorfall geäußert. Es ist unklar, ob das Unternehmen Berufung einlegen wird. Außerdem bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dieses Urteil für die gesamte Gaming-Branche haben wird und ob weitere Geldbußen dieser Art auch andere große Hersteller treffen werden.

Quelle: pymts.com, reuters

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