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Auto(s)


Ronaldo

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Ähm wie bitte? Mein Auto wurde mit Sommerreifen ausgeliefert. Für den Winter bin ich in D verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen (spätestens wenn Schnee liegt). Natürlich haben die Winterreifen keine "Originalfelgen". Sie passen laut Fahrzeugschein, aber sie sind nicht Original. Willst Du sagen, dass meine Garantie dadurch erloschen ist? :facepalm:

wenn du z.B probleme mit dem fahrwerk bekommst kann dir der hersteller einen riegel vorschieben da du ja keine originalteile verwendest.

das ist jedenfalls bei BMW so und bei den ganzen anderen "premiumherstellern" sicher auch.

sachen wie tieferlegen is auch nur drin wenn man originalsätze vom hersteller nimmt sonst lassen die dich dannn gerne mal mitbezahlen oder sogar alles zahlen lassen.

bei so sachen muss man echt aufpassen das man in kein fettnäpfschen tritt

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wenn du z.B probleme mit dem fahrwerk bekommst kann dir der hersteller einen riegel vorschieben da du ja keine originalteile verwendest.

das ist jedenfalls bei BMW so und bei den ganzen anderen "premiumherstellern" sicher auch.

sachen wie tieferlegen is auch nur drin wenn man originalsätze vom hersteller nimmt sonst lassen die dich dannn gerne mal mitbezahlen oder sogar alles zahlen lassen.

bei so sachen muss man echt aufpassen das man in kein fettnäpfschen tritt

 

Es geht mir nicht um tiefer legen oder andere Umbauten. Es geht um die Felgen/Reifen. Ich stelle die Frage nochmal umformuliert: Es gibt keine Original Winterreifen für mein Auto. Es wurde mit Original Sommerreifen ausgeliefert. Für die Winterreifen musste ich neue Felgen und neue Gummis kaufen. Anders geht es nunmal nicht. Dafür, dass ich deutsche Gesetze beachte (Winterreifen im Winter), verliere ich die Garantie? Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Wäre ein Fall fürs Gericht. Schliesslich kann der Hersteller nicht verlangen, dass ich Gesetze breche (ganzjährig mit den original Sommerreifen fahren), um meine Garantie zu erhalten :facepalm:

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Es geht mir nicht um tiefer legen oder andere Umbauten. Es geht um die Felgen/Reifen. Ich stelle die Frage nochmal umformuliert: Es gibt keine Original Winterreifen für mein Auto. Es wurde mit Original Sommerreifen ausgeliefert. Für die Winterreifen musste ich neue Felgen und neue Gummis kaufen. Anders geht es nunmal nicht. Dafür, dass ich deutsche Gesetze beachte (Winterreifen im Winter), verliere ich die Garantie? Das kann ich mir einfach nicht vorstellen. Wäre ein Fall fürs Gericht. Schliesslich kann der Hersteller nicht verlangen, dass ich Gesetze breche (ganzjährig mit den original Sommerreifen fahren), um meine Garantie zu erhalten :facepalm:

das haste wohl auch bei mir falsch gelesen ich habe von felgen geredet.

zubehör felgen können zu sowas führen.

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das haste wohl auch bei mir falsch gelesen ich habe von felgen geredet.

zubehör felgen können zu sowas führen.

 

Ja. Felgen. Du behauptest, wenn Du an Deinen BMW Winterreifen montierst, die auf Felgen aufgezogen wurden, die logischerweise nicht die Originalfelgen sein können, wenn der Wagen im Sommer ausgeliefert wurde, verlierst Du Deine BMW Garantie. Und das halte ich für ausgemachten Blödsinn. Das Fahrzeug hat im Fahrzeugschein eingetragen, welche Reifen erlaubt sind (20.–23. Größenbezeichnung der Bereifung), und wenn Du nur solche aufziehst, mit passender Felge, kann Dir BMW mal gar nichts. Wenn BMW da auf einmal eine Garantieleistung versagt, weil Du im Winter nicht mit den Original Sommerreifen gefahren bist :facepalm: möchte ich einen Richter sehen, der BMW da recht gibt. :trollface:

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Ja. Felgen. Du behauptest, wenn Du an Deinen BMW Winterreifen montierst, die auf Felgen aufgezogen wurden, die logischerweise nicht die Originalfelgen sein können, wenn der Wagen im Sommer ausgeliefert wurde, verlierst Du Deine BMW Garantie. Und das halte ich für ausgemachten Blödsinn. Das Fahrzeug hat im Fahrzeugschein eingetragen, welche Reifen erlaubt sind (20.–23. Größenbezeichnung der Bereifung), und wenn Du nur solche aufziehst, mit passender Felge, kann Dir BMW mal gar nichts. Wenn BMW da auf einmal eine Garantieleistung versagt, weil Du im Winter nicht mit den Original Sommerreifen gefahren bist :facepalm: möchte ich einen Richter sehen, der BMW da recht gibt. :trollface:

 

Es geht darum, das du Original Felgen des Herstellers Verwendest. Wenn du im dem Fall Winterreifen Kaufst, musst du Original Felgen des Herstellers Verwenden. Also bei BMW z.B. die Felgen, die es für dein Modell gibt. Das bedeutet, du darfst laut Garantie Vertrag keine Felgen von z.B. Rondell verwenden, wenn es so drin steht. Das ist bei jeden Hersteller immer etwas anders geregelt.

 

Zum Thema Winterreifen, wie du oben angesprochen hast. Du brauchst im Winter keine Winterreifen, es sei den, die Verhältnisse erfordern es. Dann ist es aber auch egal, ob Juni oder Dezember ist. :zwinker:

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Ja. Felgen. Du behauptest, wenn Du an Deinen BMW Winterreifen montierst, die auf Felgen aufgezogen wurden, die logischerweise nicht die Originalfelgen sein können, wenn der Wagen im Sommer ausgeliefert wurde, verlierst Du Deine BMW Garantie. Und das halte ich für ausgemachten Blödsinn. Das Fahrzeug hat im Fahrzeugschein eingetragen, welche Reifen erlaubt sind (20.–23. Größenbezeichnung der Bereifung), und wenn Du nur solche aufziehst, mit passender Felge, kann Dir BMW mal gar nichts. Wenn BMW da auf einmal eine Garantieleistung versagt, weil Du im Winter nicht mit den Original Sommerreifen gefahren bist :facepalm: möchte ich einen Richter sehen, der BMW da recht gibt. :trollface:

sry du checkst es echt net.

original felgen sind für mich alle von BMW freigegebenen felgen für das jeweilige fahrzeug nicht die die man bei der auslieferung bekommst wie hast du dir denn das zusammengereimt.

achja neuwagen werden immer mit sommerreifen im werk ausgeliefert egalob winter oder sommer.

 

Es geht darum, das du Original Felgen des Herstellers Verwendest. Wenn du im dem Fall Winterreifen Kaufst, musst du Original Felgen des Herstellers Verwenden. Also bei BMW z.B. die Felgen, die es für dein Modell gibt. Das bedeutet, du darfst laut Garantie Vertrag keine Felgen von z.B. Rondell verwenden, wenn es so drin steht. Das ist bei jeden Hersteller immer etwas anders geregelt.

 

Zum Thema Winterreifen, wie du oben angesprochen hast. Du brauchst im Winter keine Winterreifen, es sei den, die Verhältnisse erfordern es. Dann ist es aber auch egal, ob Juni oder Dezember ist. :zwinker:

danke dir endlich hats jemand verstanden :ok:

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sry du checkst es echt net.

original felgen sind für mich alle von BMW freigegebenen felgen für das jeweilige fahrzeug nicht die die man bei der auslieferung bekommst wie hast du dir denn das zusammengereimt.

 

Ich reime mir gar nichts zusammen. Das erledigst Du schon selber. Meine Frau fährt BMW. Ich schau mal, was in ihrem Vertrag in den AGBs steht. Ich glaube Dir kein Wort. Und selbst wenn das BMW da rein schreibt: Nur weil es da drin steht, muss es noch lange vor Gericht keinen Bestand haben. Ich bin absolut überzeugt, dass eine solche Klausel unzulässig wäre. Natürlich darfst Du Dein Auto nicht einfach tiefer legen und dann erwarten, dass BMW für Schäden am Fahrwerk aufkommt. Natürlich darfst Du nicht einfach Felgen montieren, für die Dein Fahrzeug nicht zugelassen ist. Aber wenn BMW Dein Fahrzeug laut Fahrzeugschein z.B. für 205/50R16 zulässt, kannst Du Felgen/Reifen von JEDEM Hersteller montieren. Wenn BMW vorschreibt, dass es unbedingt ein 205/50R16 von BMW sein muss, ist das wettbewerbshindernd und sicherlich nicht erlaubt.

 

Edit: Google ist Dein Freund. Das Thema hat die Gerichte schon öfters beschäftigt. Ich lag richtig: Herstellerbindungen sind unzulässig. Egal was BMW sagt oder schreibt: Solange Du nur das aufziehst, was im Fahrzeugschein steht, kann Dir BMW nix. Dafür haben Felgen ja eine ABE.

 

Somit ist das hier:

 

jup felgen gehören dazu da kann deine garantie erlöschen wenn man keine originalen drauf hat

 

und das hier:

 

Es geht darum, das du Original Felgen des Herstellers Verwendest. Wenn du im dem Fall Winterreifen Kaufst, musst du Original Felgen des Herstellers Verwenden. Also bei BMW z.B. die Felgen, die es für dein Modell gibt. Das bedeutet, du darfst laut Garantie Vertrag keine Felgen von z.B. Rondell verwenden, wenn es so drin steht.

 

von den Gerichten als FALSCH erachtet worden.

 

Und meiner Meinung nach zurecht :ok:

Bearbeitet von Inkompetenzallergiker
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Lol.... Also ums ma besser aus zu drücken, wenn ich mir felgen hole, lege ich natürlich auch tiefer sonst siehts scheisse aus, wien gelände wagen halt. Deswegen warte ich bis die garantie erloschen ist, damit ich auch gleichzeitig tiefer legen kann...

 

Und diese geschwafel von wegen, es dürfen nur originalfelgen drauf wegen garantie is ja völliger blödsinn, genauso wie das jedes fahrzeug mit sommerreifen ausgeliefert wird. Meiner wurde mit ganzjahres reifen ausgeliefert, soviel schonmal dazu.

 

Und im fahrzeugschein bzw zusatzpapieren steht drin, welche bereifung auf welcher felge maximal gefahren werden darf, ob die jetzt vom anderen hersteller sind ist total egal, hauptsache die maße sind im rahmen, alles andere darüber hinaus kann vom tüv abgenommen werden aber dann könnte es evtl probleme mit der garantie geben, weil man sich nicht an die herstellerangaben gehalten hat.

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jup felgen gehören dazu da kann deine garantie erlöschen wenn man keine originalen drauf hat

 

das ja blöd , das wäre ja so als wenn man ne ps3 kauft und keine festplatte wechseln darfst.....

 

manche haben aber auch nen schuß -.- musste da mit solchen alus fahren würg

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