Die Verantwortlichen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) haben auch im Februar dieses Jahres wieder Spiele auf den Index gesetzt. Dazu zählen die US-Versionen des Zombie-Slashers „Dying Light“ für PS4 und Xbox One, die auf Grundlage einer vorläufigen Anordnung auf Listenteil A gesetzt wurden.
Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 JuSchG
Spiele (Listenteil A)
- Dying Light (XBox One, US-Version) – Warner Bros. Interactive Entertainment
- Dying Light (Playstation 4, US-Version) – Warner Bros. Interactive Entertainment
Auf Liste A stehen Medien mit jugendgefährdendem Inhalt, die fortan nicht öffentlich beworben oder verkauft werden dürfen. Auf Liste B kommen “Medien, die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen.”
Weitere Meldungen zu Indizierungen.
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Kommentare
Danteright
03. März 2015 um 13:58 UhrMuss mich zum Glück nicht interessieren.
SunWukong
03. März 2015 um 14:02 UhrEin echt starkes Gefühl, wenn eine Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien darüber entscheidet, was ich mir als erwachsener, mündiger Bürger der Bundesrepublik Deutschland kaufen darf und was nicht.
ckone139
03. März 2015 um 14:10 Uhr@SunWukong: Besser hätte ich es nicht ausdrücken können. Das liebe ich an unser Land.
AlgeraZF
03. März 2015 um 14:13 Uhr@SunWukong
Jo seh ich auch so einfach lächerlich! Bin mit meiner AT Pegi Version aber auch sehr zufrieden ist echt nen super Game. 🙂
boddy
03. März 2015 um 14:18 UhrWeiß jemand was der Unterschied zwischen Pegi und Us-Version ist?
Krawallier
03. März 2015 um 14:19 UhrDu darfst es doch weiterhin kaufen! Es darf nur nicht beworben werden und im Laden öffentlich zur schau gestellt werden. Bei Fachhändler wirst du da keine Probleme bekommen. Selbst Spiele auf der Liste B kann man relativ problemlos über import erwerben ohne das man mit dem Gesetzt in Konflitk gerät.
Krawallier
03. März 2015 um 14:20 UhrPegi ist im Pal Raum
Krawallier
03. März 2015 um 14:21 UhrSpiel ist übrigens sehr gut, hab es bei coolshop bestellt und kam einen Tag vor dem release an.
Grambinus
03. März 2015 um 14:23 UhrWie viele den unterschied zwischen Liste A und B nicht kennen wollen. Man darf das Spiel doch kaufen. Es darf nur nicht mehr offen ausliegen.
Ich meine, selbst auf liste B indizierte titel darf ich für meinen Eigenbedarf erwerben und besitzen. Nur eben nicht mehr Verkaufen.
y0urselfish
03. März 2015 um 14:25 UhrWie gut das ich die polnische PEGI Version hab. 😀
Die ist komplett auf Deutsch, bis auf „Put Bomb here“ und andere kleine Sprachpatzer. 🙂
Krawallier
03. März 2015 um 14:27 UhrFinde das Spiel hat auch einen ordentlichen Umfang. Spiele jetzt schon seit 15 Stunden und bin immer noch auf der ersten Map.
aschu
03. März 2015 um 14:27 UhrErinnert mich immer wieder an RE2 Ende der 90er. Diese Entscheidung wirkt heute so lächerlich.
Sonst kann ich SunWukong nur zustimmen.
AlgeraZF
03. März 2015 um 14:31 Uhr@Grambinus
Gerade das ist ja so lächerlich. Also für mich ist sowas einfach nur Kindergarten! Wenn es ab 18 ist sollte es auch überall problemlos zu kaufen geben.
AlgeraZF
03. März 2015 um 14:37 Uhr@Krawallier
Bin nach ca. 15 Stunden auch noch in den Slums und habe noch reichlich Nebenmissionen offen. Gibt es denn wie bei Dead Island 5 Gebiete? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen aber wenn doch brauch ich locker 50 Stunden oder mehr.
Elektrofire
03. März 2015 um 15:06 UhrJa wir muesswn uns halt vorschreiben lassen was wir spieln duerfen ^^
Nathan_90
03. März 2015 um 15:12 UhrDying Light ist extrem gelungen und wirkt auf mich bisher nie langweilig. Ein Glück gibts Seiten wie gamesonly.at… 😀
MAX_ON_FIRE1
03. März 2015 um 15:42 UhrExtrem lächerlich, nichts gegen Jugendschutzgesetz aber die Bpjm. ist ein Witz aber wenigstens liegt es nicht ganz in den Händen des Staates.
olli3d
03. März 2015 um 15:42 Uhr@AlgeraZF: Sind soweit ich weiß nur 2 Gebiete in DL.
dharma
03. März 2015 um 15:43 UhrDying Light hab ich vorgestern erst bei nem österreichischen Shop geordert 🙂 kommt hoffentlich diese Woche noch an (Freitag oder so)
Emzett
03. März 2015 um 16:00 UhrIch verstehe die Leute nicht die bei gamesonly.at kaufen…die sind doch viel zu teuer!!
Dying Light kostet bei
gamesonly 69,99 EUR (Standard Version) und bei
Spielegrotte 54,99 EUR (D1 Version)
Aber muss ja jeder selber wissen…
Seven Eleven
03. März 2015 um 16:22 UhrUnd im us store 48€ ⚠
Linez
03. März 2015 um 16:38 UhrAuch beschlagnahmte titel darfst du kaufen und importieren für den eigengebrauch.
AlgeraZF
03. März 2015 um 16:45 Uhr@olli3d
Ok danke bin schon sehr gespannt wie das so ist. 🙂
Cult_Society
03. März 2015 um 17:39 UhrImmer wieder ein Lacher ! Unsere Politiker haben die halbe Ukraine ausgelöscht das ist aber nicht ganz so schlimm! Gamer töten VIRTUELLE TOTE und da wird noch eine Sonderkommission einberufen und jeder der es spielt unter Terror Verdacht gestellt !
Krawallier
03. März 2015 um 18:12 Uhr„Unsere Politiker haben die halbe Ukraine ausgelöscht…“
Mir fehlt da jetzt der Kontext…. und nach google Maps ist die Ukraine noch da….
„…jeder der es spielt unter Terror Verdacht gestellt“
hier fehlt mir noch mehr der Kontext…. also man kommt leider in der Gesellschaft schnell unter Terror verdacht, weil man Menschen so gerne in Schubladen steckt… …aber selten bei Videospieler….
Dr.DoomAltah
03. März 2015 um 18:15 UhrMacht viel Sinn, wo jeder mal eben dying light bei Ustream eingeben und sich von einer deutschen Konsole aus das Gemetzel anschauen kann^^ Manchmal denke ich wir leben in einem mentalen Entwicklungsland…
Styla82
03. März 2015 um 18:39 UhrEin tolles Land in dem Wir leben. Ich darf keine Zombies töten, aber für nen kleinen Obulus darf man sich hier Kinderpornos reinziehen.
RiSiNGxSuN
03. März 2015 um 19:10 UhrNicht schade drum.
Linez
03. März 2015 um 19:57 Uhr@ Styla82
Wenn du schon hier so etwas schreibst dann informier dich doch bitte vorher.Du darfst es aus dem ausland für den eigengebrauch erwerben und auch importieren. Bei kinderpornos ist alleine schon der versuch diese zu beziehen unter strafe gestellt. Wann versteht ihr das mal? Beschlagnahmung heisst nicht gleich verbot. Rein tatsächliches totales verbot gilt bei deinen erwähnten Kinderpornos.
muschel333
08. März 2015 um 14:25 Uhr@Starfish_Prime
Richtig erfrischende Aussage 🙂
Zeigt manchmal wie klein die Welt im Kopf doch sein kann 😀