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USK Problematik - Stellungsnahme eines ständigen Vertreters


DjPelle

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Wir Videospieler müssen uns derzeit leider damit abfinden, dass Aufgrund der Interaktivität von Games, diese nicht als Kunst angesehen werden. Filme sind aber Kunst, deswegen darf Gewalt als Stilmittel dort uneingeschränkt dargestellt werden.

 

 

Kunst ?

 

ICO ist kunst

 

Shadow of the Colossus ist Kunst

 

Metal Gear Solid ist Kunst

 

Final Fantasy ist Kunst

 

Natürlich es gibt nicht ganz soviele Games die das Wort ''Kunst'' würdig sind.

 

Aber wenn ich mir einen großteil der schlechten Filme ansehe die nur mit Blut und Gore um sich schmeißen...das ist keine Kunst, das ist Gedankenlos.

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Kunst ?

 

ICO ist kunst

 

Shadow of the Colossus ist Kunst

 

Metal Gear Solid ist Kunst

 

Final Fantasy ist Kunst

 

Natürlich es gibt nicht ganz soviele Games die das Wort ''Kunst'' würdig sind.

 

Aber wenn ich mir einen großteil der schlechten Filme ansehe die nur mit Blut und Gore um sich schmeißen...das ist keine Kunst, das ist Gedankenlos.

 

Ich stimme dir zu das all diese Games Kunst sind, denn ich besitze alle selber ;)

 

Und ich denke auch das in der Zukunft das Medium Videospiel auch mal seine Daseinsberechtigung als Kunst erfährt. Allerdings ist es dafür noch zu früh, denn die alten Menschen sind alle noch nicht tot ;D

 

Tatsache ist nunmal das Filme als Kunst gelten, Videospiele nicht. Und wenn ein Videospiel dann einen Straftatbestand erfüllt bzw gegen geltendes Gesetz verstößt muss damit leider nunmal so umgegangen werden.

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So ein paar Tage ist es her das ich dieses Thread aufgemacht habe. Heute Morgen erhielt ich wieder ein schreiben der USK(nicht von Herrn Hilse,spricht wohl nicht mehr mit mir).

 

Sehr geehrter Herr *****,

 

vielen Dank für Ihre Mail vom 01. September 2009.

 

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) bei der USK weitergeleitet, da die OLJB für die Alterskennzeichnung von Computerspielen zuständig sind. Aufgrund von Arbeitsüberlastung – u. a. Teilnahme an Prüfsitzungen, Vorbereitungen von Vorträgen für Tagungen, Teilnahme an Fachtagungen – haben mich die Ständigen Vertreter beauftragt Ihre Anfrage zu beantworten.Zur Beantwortung Ihrer E-Mail muss ich etwas weiter ausholen.

In Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es, dass die Rechte Ihre Schranken finden in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend. Die Rechtsgrundlage für die Alterseinstufung von Computer- und Konsolenspielen ist das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Jedes hier vorgelegte Spiel wird von Jugendschutzsachverständigen in einem pluralistischen Gremium der USK begutachtet. Dieses Gremium empfiehlt nach ausführlicher Diskussion dem Ständigen Vertreter der OLJB eine Altersfreigabe, worauf dieser das Spiel kennzeichnet. Rechtlich stellt diese Alterskennzeichnung durch die OLJB einen staatlichen Verwaltungsakt dar. Die Aufgaben der USK umfassen auch die Organisation der Prüfgremien, der Prüftermine und der notwendigen Fortbildung aller an den Prüfverfahren Beteiligten. Mit den Alterskennzeichen regelt der Deutsche Staat, ob ein Computerspiel an Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit abgegeben werden darf. Der Handel muss sich an die mit den Kennzeichen verbundenen Abgabebeschränkungen halten. Die hier getroffenen Regelungen gelten jedoch nur für Kinder und Jugendliche, nicht für Erwachsene. Da alle Erwachsenen alle Computerspiele spielen dürfen – auch indizierte und nicht gekennzeichnete – liegt eine Zensur nicht vor.

In § 14 Abs. 4 des JuSchG (1. Änderung im Juni 2008) ist geregelt, dass Spiele nicht gekennzeichnet werden dürfen, wenn sie die Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) erfüllen. Diese Kriterien finden sich unter http://www.bundespruefstelle.de / Gesetzlicher Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/Spruchpraxis/Gewaltdarstellung.

Außerdem spielen in einigen wenigen Fällen auch strafrechtliche Kriterien eine Rolle, insbesondere das Verbot von Gewalt- und Kriegsverherrlichung sowie Straftatbestände wie Volksverhetzung etc., die in § 131 StGB (Strafgesetzbuch) definiert sind. Weiterhin ist im § 86a StGB das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ geregelt.Eine Kennzeichnung eines Spieles würde somit ein Verstoß gegen diese gesetzlichen Regelungen bedeuten; insofern muss immer bei entsprechenden Spielen geprüft werden, ob diese Kriterien als erfüllt anzusehen sind-

 

Gleichwohl kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel auch auf dem deutschen Markt erscheinen, es darf jedoch nur an Erwachsene abgegeben werden.

Im Gegensatz zu einem Spiel mit einer Alterskennzeichnung kann ein nicht gekennzeichnetes Spiel jedoch durch die BPjM indiziert werden. Diese Spiele dürfen

-nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden

-nicht in der Öffentlichkeit beworben und ausgestellt werden und sie dürfen nicht

-über den Versandhandel vertrieben werden.

 

Wenn ein Spiel also die Indizierungskriterien erfüllt, der Anbieter / Entwickler aber eine Kennzeichnung anstrebt, so kann er an dem Spiel Veränderungen vornehmen und dieses geänderte Spiel zur Prüfung und Kennzeichnung durch die OLJB vorlegen (manchmal wird auch nur die geänderte Fassung, aber nicht die Originalfassung vorgelegt) und erhält – je nach Inhalt – ein entsprechendes Kennzeichen. Insofern bestehen keine Schnittlisten und es gibt auch keine entsprechenden „Schnittauflagen“, sondern der Anbieter entscheidet selbst über vorzunehmende Veränderungen. Auch hier gilt also: keine Zensur.

 

Bewertung von Spielen

Es ist immer schwierig ein Spiel A mit einem Spiel B oder mit einer Vorgängerversion zu vergleichen, da die Kriterien für eine Altersfreigabe natürlich immer im Hinblick auf das vorliegende Spiel konkretisiert werden müssen. Die Gutachterinnen und Gutachter sind bei jeder Prüfung gesetzlich dazu verpflichtet, die Indizierungskriterien der BPjM bei der Findung einer Altersfreigabe heranzuziehen. Es spielen natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle wie Atmosphäre, Spielmotivation, Spielaufgaben, Spannung und Stress, Möglichkeiten zur Distanzierung (ob die Identifizierung des Spielers mit seiner Spielfigur allzu groß werden könnte), Treffervisualisierung (z. B. Darstellung virtuellen Bluts) uvm. All diese Faktoren führen zu einer Gesamtbeurteilung des Spiels. Die Alterskennzeichen sind jedoch kein Hinweis auf die pädagogische Eignung für Altersgruppe oder auf die Qualität eines Spieles, sondern garantieren, dass das Computerspiel aus der Sicht des Jugendschutzes unbedenklich ist. Informationen zur pädagogischen Eignung eines Spieles finden Sie u. a. im Internet unter: www.spieleratgeber-nrw.de, www.spielbar.de oder www.internet-abc.de. Informationen zum Prüfverfahren und zu den Kriterien der Alterskennzeichen von Computerspielen auf Datenträgern können Sie nachlesen in unserer Broschüre: „Kinder und Jugendliche schützen. Alterskennzeichen für Computer- und Videospiele in Deutschland“. Die Broschüre kann von der Homepage der USK www.usk.de kostenlos herunter geladen werden. Auf Anfrage werden sie von der USK auch kostenlos zugesandt.Ich hoffe, ich habe Ihnen die Rechtslage, wie sie derzeit bindend ist, ausreichend erklärt und Ihre Frage damit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

Simone Lieseke

 

Assistentin der Ständigen Vertreter der

Obersten Landesjugendbehörden bei der

USK - Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle

Frau Lidia Grashof

Herr Jürgen Hilse

Marchlewskistr. 27

10243 Berlin - Germany

fon: 030 / 29 36 38 29-7

fax: 030 / 29 36 38 29-9

 

Cheers

DeeJay

Bearbeitet von DjPelle
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Die eckigen Klammern stören etwas beim lesen..wäre nett wenn du das noch bearbeiten könntest.

ansonsten nix, was ich nicht schon erwartet hätte. Die Frau hat nämlich recht, da kann man sagen was man will. Die einzige Möglichkeit ist, sich die Uncut games beim Händler des Vertrauens zu holen oder zu importieren...leider

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also sind im grossen und ganzen die hersteller verantwortlich wie ein spiel bei uns auf den markt kommt und nicht die usk oder andere !!!!!!!!!!!!

diese gremien stellen nur den rahmen vor in dem sich das spiel bewegen sollte aber ja nicht müsste

eine lösung wäre es doch in den uncut spielen einfach eine deutsche tonspur einzuprogrammieren und diese dann in importläden zu verkaufen

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zumindes hat herr hilse recht, dass es nicht verboten ist, als über 18 jähriger bestimmte spiele zu erwerben. man dürfte diese uncut versionen sogar verkaufen nur müsste den jugendlichen zu solche shops der zugang verwehrt sein (eben wie bei Beate Uhse...) und so etwas lohnt sich für unternehmer nun mal nicht. Oder so wie es gamestop früher gemacht hat... wenn du uncut wolltest, konntest du die at version vorbestellen (aber nur vorbestellung!). das hab die aber leider eingestellt... :ohjeh:

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    • So, mal mein Kurzbericht vom Wochenende: Bin jetzt in den Outlands angekommen und habe dort den Solarturm aktiviert. Bis jetzt bin ich echt begeistert, wie geschmeidig das Spiel läuft und wie klasse das aussieht. Die Demo habe ich ehrlicherweise nicht beendet, da ich am erste Boss (mit den Blitzen) schier verzweifelt bin. xD Habe mir SB dann aber doch geholt und nochmal von Vorne begonnen und irgendwie läufts jetzt. ^^Spiele auf Normal. Grafisch echt ne Augenweide und das Erkunden und Entdecken von Schätzen macht echt Laune. Und ja, EVE sieht extremst sexy aus und manche Kostüme sind sehr aufreizend (beim Nude-Skin wurden Wellen geschlagen? Da find ich das rote Dress aber weeeeeitaus aufreizender xD)... aber ganz ehrlich. Das ist im ersten Moment sicherlich ganz nice, ich bin aber mehr damit beschäftigt zu parieren, zu blocken und Gegner zu schnetzeln. Zeit für was Anderes bleibt da nicht. ^^ Kampfsystem macht nach ein bissel Eingewöhnung echt Spass. Bin guter Dinge, das Spiel zu beenden, hab ja als "Notplan" noch den Storymodus 😉 Und ich finde wirklich, das Spiel bietet soviel mehr als nur ne sexy Protagonistin und finds echt schade, dass es bei den meisten Diskussionen nur darum ging/geht. Man verpasst was.   Heute Abend wirds wohl weiter durch die Outlands gehen.   Und ja, ich schließe mich an... irgendwas verheimlicht der alte Bock im Keller und bin mir ziemlich sicher, dass sein Leibwächter noch ein harter Gegner wird. 😉
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