Zum Inhalt springen

inFAMOUS


T-X2083

Empfohlene Beiträge

Wenn die das Privat kaufen läuft man Gefahr das man das jemanden schickt der noch nichtmal 3 Haare auf der Brust hat :p . Und wenn ich mich nicht Irre kann man dann sogar noch ne Anzeige bekommen wenn das der Fall ist. Da man privat ein Spiel ab 18 an jemanden verkauft der jünger ist. Man kann es ja schlecht überprüfen :(

 

Da hast du natürlich auch wieder recht.

Dann kann ich nur noch die spielegrotte empfehlen, die kaufen auch Spiel an (auch ab 18 Titel). Aber da muss man glaube ich vorher auch mal wasbestellt haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 2.3Tsd
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

Wenn die das Privat kaufen läuft man Gefahr das man das jemanden schickt der noch nichtmal 3 Haare auf der Brust hat :p . Und wenn ich mich nicht Irre kann man dann sogar noch ne Anzeige bekommen wenn das der Fall ist. Da man privat ein Spiel ab 18 an jemanden verkauft der jünger ist. Man kann es ja schlecht überprüfen :(

 

 

Ausweiskopie des Bestellers :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die fragen ja nach der Kopie des Personalausweises. Aber bei Spielegrotte werd ich mich wohl auch noch anmelden. Ist scheinbar billiger als Amazon. Wobei ich bei Amazon jetzt ne Mail bekommen hab das Prototype jetzt günstiger sei und ich muss nun weniger bezahlen ^.^

 

Edit: Mist das rennen gegen den Duke verloren :p

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was verstehen wir unter Trägermedien mit jugendgefährdenden Inhalten?

 

Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Jugendschutzrecht beschränkt oder verbietet das Verbreiten, Überlassen, Anbieten und Zugänglichmachen bestimmter Trägermedien an Kinder und Jugendliche.

Dazu gehören:

s.gif

bullet_4x8.gifJugendgefährdende (indizierte) Trägermedien

s.gif

bullet_4x8.gifSchwer jugendgefährdende Trägermedien

s.gif

bullet_4x8.gifTrägermedien, die mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind

s.gif

bullet_4x8.gifTrägermedien, die mit "Freigabe ab 18 Jahre" gekennzeichnet sind

s.gif

bullet_4x8.gifBildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind

Dieser Grundsatz gilt entsprechend auch für das elektronische Verbreiten von Medien. Lesen Sie bitte auch §4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder (JMStV). In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren.

 

 

 

Da ist schonmal der Auszug. Den hab ich mir vorhin auch mal schnell durchgelesen :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...