GTA 5 und die falschen Versprechen: Rockstar entscheidet Rechtsstreit für sich

Vor einigen Wochen sahen sich die Mannen von Rockstar in den USA mit einer wieder einmal recht kurios anmutenden Klage konfrontiert.

Im Detail geht es hier um die Verpackung des Spiels und die Tatsache, dass auf dieser darauf hingewiesen wird, dass „der Online-Modus bald verfügbar sei“. Während „GTA 5“ am 17. September 2013 veröffentlicht wurde, startete der Online-Modus am 1. Oktober – allerdings mit einigen technischen Problemen und Verbindungsabbrüchen. Selbst von verschwundenen Charakteren und Spielfortschritten war die Rede.

Zwei Kläger warfen Rockstar unfaires und betrügerisches Verhalten vor und klagten auf Schadenersatz. Die verantwortliche Richterin Virginia A. Phillips sah das Ganze etwas anders und gab in der Urteilsbegründung zu verstehen, dass im besagten Text auf der Verpackung niemals die Rede von einer direkten Verfügbarkeit des Mehrspieler-Parts gewesen sei.

Stattdessen würden die Produktbeschreibungen ausreichen, um die Kunden entsprechend zu informieren.

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frostman75

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31. Januar 2014 um 13:16 Uhr
Bayernultra

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31. Januar 2014 um 13:31 Uhr
Rantanplan

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31. Januar 2014 um 14:00 Uhr
Das Orakel

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31. Januar 2014 um 14:59 Uhr
rockinrabbit66

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31. Januar 2014 um 18:13 Uhr
Michael_Pachter

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31. Januar 2014 um 18:31 Uhr
₩arhammer

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31. Januar 2014 um 18:53 Uhr
I_Love_Gaming

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31. Januar 2014 um 23:49 Uhr