Vorbestellungen: Lieferzeitraum muss laut Gerichtsurteil zukünftig klar erkennbar sein

Das Oberlandesgericht München hat mit einem neuen Urteil bestimmt, dass der Lieferzeitraum von Vorbestellungen zukünftig klar definiert sein muss. Demnach dürfen Phrasen nicht mehr verwendet werden.

Vorbestellungen: Lieferzeitraum muss laut Gerichtsurteil zukünftig klar erkennbar sein

In der heutigen Zeit versuchen die Publisher und Händler die Spieler bereits früh zu Vorbestellungen der neuesten Spiele zu bewegen, indem sie verschiedene Boni anbieten, die neben zusätzlichen Downloadinhalten auch Beta-Zugänge und mehr umfassen können. Dabei kann es vorkommen, dass kein konkreter Termin für die Veröffentlichung genannt wird. Dieses Geschäft könnte in Zukunft etwas schwieriger ausfallen.

In einem aktuellen Urteil hat das Oberlandesgericht München beschlossen, dass der Lieferzeitraum bei Vorbestellungen klar erkennbar sein muss. Demnach dürfen Händler und Publisher Phrasen wie „Bald verfügbar“ nicht mehr verwenden. Dieses Urteil kam durch eine Beschwerde gegen Media Markt zustande, da man das Samsung Galaxy S6 einst mit solch einer Floskel beworben hatte. Dies entspricht laut dem Gericht nicht der Informationspflicht über den Liefertermin, da von der Vorbestellung bis hin zur Lieferung theoretisch auch Monate oder Jahre vergehen könnten.

Wenn man keinen Lieferzeitraum nennen kann, darf das Produkt nicht zur Vorbestellung bereitgestellt werden. Somit werden die Händler zukünftig darauf achten müssen, dass die Angaben konkreter sind.

Quelle: Heise

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freedonnaad

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16. Juli 2018 um 15:46 Uhr