Sony: Milliarden-Pfund-Klage in Großbritannien aufgrund angeblicher "Abzocke"

Sony wird in Großbritannien verklagt. Verbraucherschützer stören sich daran, dass der PS5-Hersteller im PlayStation Store beim Verkauf von Spielen und digitalen Inhalten eine Provision erhebt. Diese habe zu überhöhten Spielepreisen geführt.

Sony: Milliarden-Pfund-Klage in Großbritannien aufgrund angeblicher „Abzocke“

Die Verbraucherschützerin Alex Neill hat in Großbritannien eine Klage gegen Sony eingereicht. Sie behauptet, dass der PS5-Hersteller gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe, indem das Unternehmen die eigene Marktmacht missbrauchen und Entwicklern sowie Publishern unfaire Bedingungen auferlegen würde, die wiederum die Preise für Verbraucher in die Höhe treiben.

So habe Sony die Verbraucher „abgezockt“, indem beim Verkauf digitaler Spiele und Ingame-Inhalte eine Provision von 30 Prozent (wie bei Steam, Xbox und im App Store) erhoben wird. Aus diesem Grund sei Verbrauchern für ihre digitalen Spielekäufe bis zu 5 Milliarden Pfund zu viel berechnet worden.

Die Verbraucherschützerin geht davon aus, dass alle britischen Spieler, die seit dem 19. August 2016 digitale Spiele oder Zusatzinhalte auf ihrer Konsole bzw. über den PlayStation Store gekauft haben, von der Klage profitieren können und möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz haben. Dieser soll für berechtigte Personen zwischen 67 und 562 Pfund ohne Zinsen betragen.

„Das Verhalten von Sony sorgt für Kosten bei Millionen von Menschen, die es sich nicht leisten können, insbesondere in einer Zeit, in der wir uns mitten in einer Lebenskostenkrise befinden und der Geldbeutel der Verbraucher so stark wie nie zuvor belastet wird“, heißt es in den Vorwürfen weiter.

Es ist nicht klar, ob die Initiatoren verlangen, dass Sony keine Provision für Verkäufe von Drittanbietern verlangen sollte, oder ob die 30 Prozent als zu hoch angesehen werden.

Investmentfirma sorgt für Finanzierung der Klage

Ermöglicht wurde die Klage von einer Neuerung im Consumer Rights Act 2015. Für die Finanzierung sorgt Woodsford. Die laut Eigenbeschreibung finanzstarke Firma besteht aus einem Team von Experten für Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren, das in große kommerzielle Ansprüche investiert. Erst kürzlich wurde in Großbritannien eine Expansion angekündigt.

Richtig schlüssig wirkt die Klage jedoch nicht, da die Preise von neuen Spielen über mehrere Plattformen hinweg und auch im klassischen Handel vergleichbar oder gar identisch sind. So kostet die New-Gen-Version von „Modern Warfare 2“ zum Beispiel sowohl im PlayStation Store als auch im Xbox Store sowie im Versandhandel 79,99 Euro, denn alle Anbieter haben eine bestimmte Marge, mit der sie sich finanzieren. Die Last-Gen-Versionen und die PC-Fassung kosten übergreifend 69,99 Euro.

Würde Sony im PlayStation Store weniger Provision verlangen, würde es nicht automatisch dazu führen, dass die Spielepreise für Endkunden niedriger ausfallen. Gemutmaßt werden kann, dass aufgrund der prozentual niedrigeren Beteiligung vielmehr die Einnahmen der Publisher steigen würden.


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Schon im vergangenen Monat konnte Sony ein US-Gericht davon überzeugen, eine ähnliche Klage abzuweisen, in der behauptet wurde, dass der PlayStation Store wettbewerbswidrig sei.

Dennoch ist Natasha Pearman, die als Anwältin die Klage begleitet, davon überzeugt, dass Sony eine „wettbewerbswidrige Strategie verfolgt, die zu überhöhten Preisen für die Kunden geführt hat“. Sie stehe „in keinem Verhältnis zu den Kosten, die Sony für die Erbringung seiner Dienstleistungen aufwendet“.

Der PS5-Hersteller hat sich bisher nicht zur Klage zu Wort gemeldet.

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CBandicoot

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