Zum Inhalt springen

Forenkneipe


TFX

Empfohlene Beiträge

Was? hahah, was soll das denn? Ne Art von Strafe?:smileD:

 

Yo, er hat ein recht eigenwilligen sinn für recht und Ordnung.

 

 

Das nenn ich doch mal Brüderliebe!

 

Ich weiß schon warum ich unruhig schlafe wenn ich im selben Haus wie er übernachte.

Bin schliesslich nicht einmal mit ihm verwandt und kann mir auch nie sicher sein ob ich nicht auch irgendwas "verdient" habe

 

 

Als Strafe getarntes Vorspiel.

 

Das bestimmt auch eine Straftat war.

Er hätte ihm mal anzeigen sollen, hätte gerne gehört wie die anklage und der Tathergang vor Gericht vorgelesen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In den Mund kacken ist nach §141 BGB verboten und kann mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden.

 

Falsches Gesetzbuch!

§ 141 BGB

Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts

 

(1) Wird ein nichtiges Rechtsgeschäft von demjenigen, welcher es vorgenommen hat, bestätigt, so ist die Bestätigung als erneute Vornahme zu beurteilen.

(2) Wird ein nichtiger Vertrag von den Parteien bestätigt, so sind diese im Zweifel verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn der Vertrag von Anfang an gültig gewesen wäre.

 

Eher:

§ 223 StGB

Körperverletzung

 

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...