Europäischer Gerichtshof: Handel mit gebrauchter Software ist rechtens

Nachdem in den vergangenen Monaten oft über gebrauchte Spiele und die mögliche damit verbundene Rechtslage diskutiert wurde, sorgte der Europäische Gerichtshof nun für Klarheit. Dieser gab in einem Urteilsspruch zu verstehen, dass der Verkauf von gebrauchter Software zulässig ist.

Demnach erwerben die Kunden nicht nur ein vorübergehendes Nutzungsrecht. Stattdessen geht die verkaufte Software komplett in den Besitz des Käufers über, der anschließend das Recht hat, diese weiterzuverkaufen – egal ob die Software ganz klassisch auf einem Datenträger oder online erworben wurde.

Die einzige Einschränkung: Ein Paket, das zum Kauf aus verschiedenen Lizenzen bestand, darf auch nur im Paket weiterverkauft werden. Erwerbt ihr also beispielsweise ein Software-Paket, das aus insgesamt 20 Lizenzen besteht, muss dieses bei einem möglichen Verkauf auch in dieser Form veräußert werden.

“Der Gerichtshof führt in seinem Urteil aus, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht nur dann gilt, wenn der Urheberrechtsinhaber die Kopien seiner Software auf einem Datenträger (CD-ROM oder DVD) vermarktet, sondern auch dann, wenn er sie durch Herunterladen von seiner Internetseite verbreitet“, heißt es im besagten Urteilsspruch.

Second Hand

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Das ganze mit den Lizenzen ist gar nicht mal so gut.

Da der Onlinepass quasi eine Lizenz ist, muss dieser auch in einem Gebraucht gekauftem Spiel vorhanden sein… jetzt ist die Frage: Wer muss das zahlen? Der Verkäufer um seine Gebrauchtware wieder auf den richtigen Lizenz zustand zu bringen oder der eventuelle zwischenhändler wie Gamestop?

ODER sind diese arten von Lizenzen somit in der Eu nicht rechtens?

Besitzer ist der jenige der über die Tatsächliche Sachherrschaft verfügt.
Eigentümer ist der jenige der über die Rechtliche Sachherschaft verfügt.
Man kann natürlich auch gleichzeitig über beides verfügen (Tatsächliche Sachherschaft / Rechtliche Sachherschaft).

Beispiel:
Ich habe deinen Taschenrechner in der Hand = Ich habe die tatsächliche Sachherschaft. Dieser Taschenrechner gehört aber Dir = Du verfügst über die Rechtliche Sachhershaft. Wenn Du deinen Taschenrechner wieder hast, verfügst du über die Tatsächliche und Rechtliche Sachherschaft.

Das alles (Besitzer/Eigentümer) kannst du auch im BGB nachlesen oder im Netz.

@rokk4w3er
Sorry, das ist Falsch was du schreibst.

Du bist Eigentümer des gekauften Sachgegenstands (Juristisch in Deutschland gesehen auch somit der gekauften Software).

Du bist nicht Urheber, das ist etwas anderes. Du darfst die Software natürlich nicht nach belieben verfielfältigen und verkaufen.

@Dvlinsuf
Was möchtest du? Ja ich habe mich durch sämtliche Seiten geklickt, bevor ich hier etwas kommentiert habe, du auch? Wenn ja, dann fehlt dir anscheinend das Verständniss für solche Rechtsurteile.

Ich wiederhole es gerne noch einmal für dich:
Es geht um Software sprich Computerprogramme, somit auch um Computerspiele/VideoSpiele (Retail/Digital).

@Naked Snake
Danke für deine Links und für deinen Kommentar, denn du hast ja nicht ganz unrecht. Jedoch lese ich ein wenig mehr aus dem Urteil heraus, auf das Urteil werden weitere Urteile folgen, da bin ich mir ziemlich sicher, es ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit.

@DDobleM
Solche Rechtssprechungen sind für Nutzer schon relative ^^ wichtig, gerade in Zeiten wie diesen, in denen der Anbieter den ehrlichen Kunden gängelt und diesen mittlerweile mit Mikrotransaktionen des öfteren versucht übern Tisch zu ziehen und seine Rechte aushebeln will.

@MPerator
Ich gebe Dir soweit Recht. Ich kaufe keine Games mit Accountzwang oder Onlinezwang. Der Onlinepass wird von mir auch nicht genutzt (da ich eher der Offline SP und Offline MP Gamer bin), hier gibt es andere Möglichkeiten, da ist es nicht zwingend erforderlich auf solche Spiele komplett zu verzichten.

Na endlich. Die ganzen Leute die immer behauptet habe, man würde nur ein „vorrübergehndes“ recht an seinem Spiel haben, und die Firmen könnten aus einer Rennsimulation eine Toastersimulation patchen, ginen mr eh auf die nerven. Hoffe die bleiben nun leise.

Eine gute Neuigkeit.

Ha, es wurde letztendlich nur das bestätigt, was wir Gamer eh schon seit Jahrzehnten wissen!!!

@edel

„Wichtig ist ersteinmal das Rechtlich noch einmal bestätigt wurde, dass der Käufer eines Spieles Grundsätzlich das Recht hat es weiter zu verkaufen, weil dieser Eigentümer dieser Sache ist.“

FALSCH! Man ist der Besitzer aber nicht der Eigentümer. Ist ein großer Unterschied 😛

NOCHMAL FÜR ALLE:

Der einzige Weg, den Onlinepass oder ähnliche Erfindungen weg zu bekommen ist, Spiele, die solche Dinge vom Spieler verlangen, NICHT ZU KAUFEN.
Auch wenn es hart sein sollte, ein Spiel nicht spielen zu können, aber die Hersteller/Publisher verstehen nur die Sprache der Umsatzzahlen.

Wenn interessiert das alles?! Ich mache mit meinen gekauften Dingen das, was ich machen will! Da brauche ich keinen Gerichtshof oder sonstiges!

Heißt man müsste alle aus dem PS Store gekauften Titel weiterverkaufen können^^
Wäre schön, wird aber nicht kommen…

Naja, wurden einige der Abzocker schön geowned. Mit Abzocker versteht sich einige der Spieleentwickler.

und genau deshalb wollen sie die spiele nur noch digital vertreiben

Ach Online-Pass hin oder her. Das Übel ist gering. CD-Keys bei PC-Spielen sind das deutlich größere Problem.

@edel

Ich hoffe du hast es geschafft dich zumindest bis zu dem Urteil durchzuklicken.
Andernfalls ist Google ne super Sache um Hintergrundinformationen einzuholen.

Du hast das Recht, die Software zu verkaufen, der Hersteller hat aber auch weiter hin das Recht diesen Weiterverkauf zu unterbinden.

Lies dir dazu mal folgenden Heise Artikel durch, da wirds schön erklärt:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Klares-Ja-zum-Weiterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html

Auszug:

„Denn schon damals hatte der BGH entschieden, dass selbst dann, wenn Software gebraucht weiterverkauft werden dürfte, der Softwarehersteller durch eine Produktaktivierung den Weiterverkauf jedenfalls auf faktischer Ebene wirksam und zulässig ausschließen kann. „

Es geht um gekaufte Software. 😉

Öhm ja.

Es geht auch garnet um die Spielebranche, sondern in dem Fall speziell um Oracle, ferner um Microsoft und SAP
Und in dem bereich gehts da mit Lizenzen für Geschätskunden um richtig richtig viel Geld.

Also kein Plan warum sich hier alle so freuen, erstmal genau informieren 😉

Euch ist schon bewusst, dass das Recht auf Wiederverkauf von Software nicht gleichbedeutend ist mit der Tatsache ist, dass Hersteller diesen Wiederverkauf nicht unterbinden dürfen. Im Klartext heißt es, dass Registrierungen ala Steam, Bindung der oftware an einen Account/Profil mit und ohne MAC-Adresse, Onlinepass ect. pp. immer noch erlaubt ist. Insofern ändert sich da nicht wirklich was für den Konsument.

Wichtig ist ersteinmal das Rechtlich noch einmal bestätigt wurde, dass der Käufer eines Spieles Grundsätzlich das Recht hat es weiter zu verkaufen, weil dieser Eigentümer dieser Sache ist.

Jetzt könnte man klagen, weil einem der Weiterverkauf (durch z.B. Accountbindung) durch die Anbieter erschwert bzw. versagt wird.

Die Eula usw. ist auch teilw. so nicht Rechtens.

Weg mit DRM, Onlinezwängen und Accountzwang!

Au man, dass kann noch spannend für uns Gamer werden! Für die Spielebranche bzw. für die Publisher ist das ein Schlag mitten ins Gesicht. Von wegen Gebrauchthändler ist gleichzusetzen mit Raupkopierer. HA…das ich nicht lache.

Jetzt werden die großen Publisher erst recht auf F2P(W) umstellen wollen. Das werde ich aber nicht unterstützen.

Endlich! Bin gespannt welche Auswirkungen und Konsequenzen diese Entscheidung in den nächsten Wochen haben wird!? 🙂

und wieso gibts dann diese codes tie teile vom spiel erst entsperren müssen? die kann man genau einmal verwenden und hindern einen ja quasi am verkauf..

Hab ich jetzt was falsch verstanden?
Wenn die Lizenz zur Nutzung des Multiplayers erlischt, kann ich es also nicht mehr weiterverkaufen?

Bei manchen Spielen kann man bloß mit einer Lupe erkennen, ob es einen MP Pass besitzt.Das ist Betrug ! Deutlicher auf der Verpackung schreiben !

Das wird auch nicht hindern, dass die Leute uns weiter das Leben schwer machen.

Also wenn ich das Richtig verstehe darf ich meine Digitalen Spiele auch weiter verkaufen….
Nur wie soll man digitale Software verkaufen, dafür bräuchte man ja wieder ein Programm… 😉

bäm.
wird aber nichs an die online pass mist ändern.

@ Buzz1991

Zitat:
„Nächster Schritt wäre den Onlinepass wieder aufzulösen.
Wie soll ich mich beim Probespielen auf ein Spiel einlassen, wenn ich den Onlinemodus nicht testen kann?“

Eigentlich nur Geldmache, das Ding, hm? Zockst den Multiplayer und verkaufst das Game dann.

Scheiße, dass der Nächste dann extra blechen darf.

So sieht’s aus.
Deshalb ist die negative Einstellung der Hersteller wie EA, Sony, Ubisoft gegen den Gebrauchthandel zwar angebracht, aber rechtlich nicht durchführbar.
Gut so. Ich kaufe die Kopie und mit dieser darf ich anstellen, was ich möchte.

Nächster Schritt wäre den Onlinepass wieder aufzulösen.
Wie soll ich mich beim Probespielen auf ein Spiel einlassen, wenn ich den Onlinemodus nicht testen kann?
Da lasse ich die Kohle stecken.
Hatte mal überlegt mir Resistance 3 zu kaufen, aber da ich nicht weiß, wie der Onlinemodus ist, habe ich es gelassen und nur die Kampagne gezockt.