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PS3 Jailbreak - Segen oder Fluch?


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PS3 Jailbreak - Segen oder Fluch?  

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  1. 1. PS3 Jailbreak - Segen oder Fluch?

    • Segen!
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    • Fluch!
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    • Ich warte erstmal noch ab!
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Empfohlene Beiträge

Wenn ich viel Geld für etwas bezahle und es dann mir gehört, möchte ich nicht dafür "bestraft" werden, wenn ich an meinem Eigentum etwas verändern möchte, damit es besser läuft und mir mehr Nutzen bringt.

 

Stimmt. Du hast Recht. Du hast viel Geld für die Konsole bezahlt und Hardwaremäßig gehört sie auch komplett dir und du kannst damit machen was du willst.(Gegen die Wand schmeissen, mit dem Auto drüber fahren, verschenken oder sowas ganz banales und irrsiniges machen wie PS3-Spiele spielen und Blu Rays zu gucken)

 

Aber ich hab mir gestern beim Firmwareupdate mal die Mühe gemacht nochmals die Lizenzvereinbarung zu lesen und dort steht ganz klar das du keinerlei Eigentumsrechte an der Systemsoftware besitzt oder an der Firmware und sie von dir in keinster Weise bearbeitet oder verändert werden darf.

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Aber ich hab mir gestern beim Firmwareupdate mal die Mühe gemacht nochmals die Lizenzvereinbarung zu lesen und dort steht ganz klar das du keinerlei Eigentumsrechte an der Systemsoftware besitzt oder an der Firmware und sie von dir in keinster Weise bearbeitet oder verändert werden darf.
Jep, das nennt man dann Benutzerlizenzvertrag, den jeder mit dem X-Button bestätigt. Und dennoch lehnen sich hier immer wieder Personen aus dem Fenster und erzählen etwas von deren Rechte.

 

Diese Rechte müsst Ihr übrigens direkt am Anfang bei der PSN-Accounterstellung auch bestätigen. Solltet Ihr an dieser Stelle nicht einverstanden sein, könnt Ihr die Konsole sogar zurückgeben, da man vor dem Kauf nicht auf diesen Passus aufmerksam gemacht wurde. Da aber jeder dies akzeptierte, unterliegt Ihr auch diesem Vertrag. Jeder der zuwider handelt muss mit Konsequenzen seitens SCE rechnen und auch hinnehmen, wenn sie eintreten. Da nützt es auch nichts, zu sagen, dass man diese Lizenz nicht gelesen habe, denn auch hier schützt Torheit vor Strafe nicht! :zwinker:

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Stimmt. Du hast Recht. Du hast viel Geld für die Konsole bezahlt und Hardwaremäßig gehört sie auch komplett dir und du kannst damit machen was du willst.(Gegen die Wand schmeissen, mit dem Auto drüber fahren, verschenken oder sowas ganz banales und irrsiniges machen wie PS3-Spiele spielen und Blu Rays zu gucken)

 

Aber ich hab mir gestern beim Firmwareupdate mal die Mühe gemacht nochmals die Lizenzvereinbarung zu lesen und dort steht ganz klar das du keinerlei Eigentumsrechte an der Systemsoftware besitzt oder an der Firmware und sie von dir in keinster Weise bearbeitet oder verändert werden darf.

 

Jep, das nennt man dann Benutzerlizenzvertrag, den jeder mit dem X-Button bestätigt. Und dennoch lehnen sich hier immer wieder Personen aus dem Fenster und erzählen etwas von deren Rechte.

 

Diese Rechte müsst Ihr übrigens direkt am Anfang bei der PSN-Accounterstellung auch bestätigen. Solltet Ihr an dieser Stelle nicht einverstanden sein, könnt Ihr die Konsole sogar zurückgeben, da man vor dem Kauf nicht auf diesen Passus aufmerksam gemacht wurde. Da aber jeder dies akzeptierte, unterliegt Ihr auch diesem Vertrag. Jeder der zuwider handelt muss mit Konsequenzen seitens SCE rechnen und auch hinnehmen, wenn sie eintreten. Da nützt es auch nichts, zu sagen, dass man diese Lizenz nicht gelesen habe, denn auch hier schützt Torheit vor Strafe nicht! :zwinker:

 

wartet es ab, gleich kommen wieder die gewöhnten ausreden.

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so eindeutig wie es manche hier darstellen ist die rechtliche lage aber offensichtlich nicht.

nur weil etwas in einer lizenzvereinbarung steht muss es noch lange nicht strafrechtlich relevant sein.

es gibt in nutzervereinbarung von firmen immer wieder passagen die rechtlich gar nicht abgedeckt sind ... bei arbeitsverträgen ist das übrigens auch oft so.

 

ich glaube kaum, dass irgend ein gericht einzelpersonen wegen der verwendung einer CWF verurteilen würde. die nutzung von raubkopierten spiele ist da was anderes.

 

selbst bei den leuten, die die CFW herstellen ist noch völlig unklar, was da rechtlich rauskommt.

also kann die sache gar nicht so eindeutig sein, wie manche hier sagen.

 

@3DG: das soll übrigens keine ausrede sein, da ich selbst auf der PS3 gar keine CFW verwende.

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bei arbeitsverträgen ist das übrigens auch oft so.
Aber auch nur, wenn sie gegen die gute Sitte verstoßen oder eine Benachteiligung des Allgemeinrechts verstoßen. Ansonsten gilt - zumindest in Deutschland - Individualrecht vor Allgemeinrecht.

 

ich glaube kaum, dass irgend ein gericht einzelpersonen wegen der verwendung einer CWF verurteilen würde.
Es geht nicht um die Nutzer, sondern um die, die das ermöglichen. CFWler sind nicht weiter von Interesse. Die Programmierer solcher CFW und die Cracker will man in erster Linie strafrechtlich verfolgen. Diejenigen die CFW nutzen, können von SCE mit einem Bann belegt werden. SCE wird bestimmt nicht gegen jemanden klagen, der eine CFW nutzt, da dies kaum Aussicht auf Erfolg hätte und der Streitwert wohl zu gering wäre.
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Aber auch nur, wenn sie gegen die gute Sitte verstoßen oder eine Benachteiligung des Allgemeinrechts verstoßen. Ansonsten gilt - zumindest in Deutschland - Individualrecht vor Allgemeinrecht.

 

in deutschland genauso wie in österreich gibt es ein ziemlich striktes arbeitsrecht, das max. arbeitszeiten und -bedingungen, minimalentlohnungen in form von tarifverträgen, kündigungsschutz und -zeiten, usw. ziemlich genau regelt.

d.h. ein arbeitsvertrag darf sich rechtlich nur im rahmen dieser rechte bewegen.

 

Es geht nicht um die Nutzer, sondern um die, die das ermöglichen. CFWler sind nicht weiter von Interesse. Die Programmierer solcher CFW und die Cracker will man in erster Linie strafrechtlich verfolgen. Diejenigen die CFW nutzen, können von SCE mit einem Bann belegt werden. SCE wird bestimmt nicht gegen jemanden klagen, der eine CFW nutzt, da dies kaum Aussicht auf Erfolg hätte und der Streitwert wohl zu gering wäre.

 

es klingt bei euch aber oft so, als würde sich jeder nutzer strafbar machen.

ihr schreibt ja, jeder stimmt den bedingungen zu, usw.

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sicher, ich geh jetzt und gib meine PS3 ab, WEIL ich mit den Rechten nicht einverstanden bin.:rolleyes:

 

Bist du Verwandt mit Forrest Gump oder einfach nur Naiv? :think:

 

da stimm ich lieber den Vertrag zu und kreuze meine Finger hinter meinem Rücken :vertrag::hehe:

 

Und du kannst dir mal ganz schnell eine andere Ausdrucksweise aneignen.

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sicher, ich geh jetzt und gib meine PS3 ab, WEIL ich mit den Rechten nicht einverstanden bin.:rolleyes:
Du verstehst wohl nicht den kausalen Zusammenhang nicht recht. Mein Argumentation implizierte, dass dies direkt nach Kauf erfolgen sollte. Da der Stand immer noch von 2009 ist, hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert, dennoch wenn Du nicht einverstanden sein solltest, kannst Du die PS3 weiterhin nutzen, nur halt nicht online. Die Grundeigenschaften erfüllt die Konsole ja noch.
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.... dennoch wenn Du nicht einverstanden sein solltest, kannst Du die PS3 weiterhin nutzen, nur halt nicht online. Die Grundeigenschaften erfüllt die Konsole ja noch.

 

das ist so ein punkt, wo man sagen muss, dass die firmen zwar rechtlich korrekt, aber unmoralisch vorgehen.

denn sind wir mal ehrlich, eine heutige next-gen-konsole ohne onlineverbindung ist für die meisten einfach wertlos.

gerade z.b. das spiel LBP, von sony selbst, lebt voll und ganz von den online-community-features.

auch die heutigen spiele, bieten oft ohne online-funktion nur noch einen bruchteil und rechtfertigen oft den preis nicht mehr.

die kurze 6h-kampagne eines CODs ist wohl kaum €60.- wert.

 

hier klafft also rechtliche theorie und praxis ganz stark auseinander, den jeder kauft sich ja eine konsole im hinblick auf die verfügbaren features und da ist das online-gaming ein ganz grosser faktor in der heutigen zeit.

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