PlayStation VR 2.0: Wireless, Eyetracking und Ultraschall - Weiteres Patent veröffentlicht

Sony hat ein weiteres Patent eingereicht, das mögliche Features von PlayStation VR 2.0 beschreibt. Erwähnt werden eine kabellose Verbindung, Eyetracking und eine Erkennung der Trageposition.

PlayStation VR 2.0: Wireless, Eyetracking und Ultraschall – Weiteres Patent veröffentlicht

Während feststeht, dass die PS5 Ende des kommenden Jahres die Regale der Händler erobern wird, gibt es zu einem möglichen PSVR-Nachfolger bislang keine gesicherten Informationen. Hin und wieder tauchen allerdings Patente auf, die mögliche Features des neuen VR-Headsets beschreiben.

Eines solcher Patente scheint sich unter anderem auf den optimalen Sitz eines VR-Systems zu konzentrieren. In der Beschreibung ist von Sensoren die Rede, die sich um die Position des Auges kümmern.

Im Patent wird das VR-System wie folgt beschrieben

  • Ein Display, das von einem Benutzer angeschaut werden kann.
  • Ein Bildgenerator, der genutzt wird, um ein Bild zur Anzeige über das Display zu erzeugen.
  • Eine Vielzahl von Ultraschallwandlern, wobei die Ultraschallwandler nutzbar und so angeordnet sind, dass sie Ultraschallsignale zu mindestens einem Auge des Benutzers aussenden, wenn das am Kopf zu befestigende Display vom Benutzer getragen wird.
  • Mindestens ein Sensor, der nutzbar und angeordnet ist, um Reflexionen der emittierten Ultraschallsignale zu erfassen.
  • Eine Abbildungseinheit für Augen, die nutzbar ist, um eine Darstellung des Auges des Benutzers basierend auf den mit den Sensoren empfangenen Ultraschallsignalen zu erzeugen.
  • Eine Augenpositionsdetektor, der konfiguriert wird, um basierend auf der Darstellung die Position des Auges relativ zur Position der am Kopf befestigten Anzeigevorrichtung zu erfassen, wobei der Augenpositionsdetektor konfiguriert ist, um zu erfassen, ob die Position des Auges von einer gewünschten Position versetzt ist.

Zu vermuten ist, dass Sony darauf aufbauend das Bild abstimmen oder auf dem Display Tipps für eine optimiertes Tragen des Displays geben möchte. Die Patentbeschreibung liefert zugleich einen Hinweis darauf, warum Sony die richtige Position der Augen wichtig ist.

PSVR 2.0 mit Eyetracking?

Laut der Patentbeschreibung strebt Sony ein spezielles Feature an. „In einigen Ausführungsformen“ kann das Headset die Blickrichtung des Nutzers verfolgen und dafür sorgen, dass nur der Bereich auf dem Display in voller Auflösung dargestellt wird, auf den der Träger wirklich schaut.

In der Patentbeschreibung klingt das wie folgt: „Es umfasst im Allgemeinen das Verfolgen der Pupillen der Augen des Benutzers und das Verringern der Bildqualität in der peripheren Sicht des Benutzers (was der Benutzer wahrscheinlich nicht bemerkt).“

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Ein solches Eyetracking bietet große Vorteile: Nach wie vor ist die nicht ausreichende Rechenleistung von Konsolen und vieler PCs einer der Gründe dafür, dass die Displays der VR-Headsets verhältnismäßig niedrig aufgelöst sind. Muss nur ein Teil des Bildes in der vollen Auflösung und mit allen Details gerendert werden, verringert sich der Hardware-Hunger.

Neues Modell mit Wireless-Feature?

Auch ein weiteres sehr gefragtes Feature wird im Patent von Sony beschrieben. Bei PlayStation VR 2.0 könnte der Hersteller auf die lästige Kabelverbindung verzichten. Im Patent klingt das Ganze wie folgt:

„Im Betrieb wird ein Videosignal zur Anzeige über das HMD bereitgestellt. Dies könnte durch eine externe Videosignalquelle wie zum Beispiel ein Videospielgerät oder eine Datenverarbeitungsvorrichtung (wie zum Beispiel ein Personalcomputer) erfolgen, über die Signale durch eine drahtgebundene oder eine drahtlose Verbindung zum HMD übertragen werden.“

Ob Sony tatsächlich auf eine kabellose Verbindung setzen wird, bleibt abzuwarten. Während die Bewegungsfreiheit vom Wegfall des Kabels profitieren würde, könnten die Akkulaufzeit und das Gewicht zu einem Problem werden, das gelöst werden muss.

Das neuste Patent von Sony liefert noch weitere Erklärungen zu Features, die ein Teil von PlayStation VR 2.0 werden könnten. Doch wie immer gilt: Eingereichte Patente bedeuten längst nicht, dass die beschriebenen Technologien wirklich umgesetzt werden.

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Kommentare

President Evil

President Evil

17. Dezember 2019 um 10:24 Uhr
_Hellrider_

_Hellrider_

18. Dezember 2019 um 08:51 Uhr