Verbraucherzentrale: Warnt vor Vorbestellungen und dem "Geschäft mit der Vorfreude"

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat ein paar Hinweise zu den weit verbreiteten Vorbestellungen von Videospielen veröffentlicht. Den Spielern wird nahegelegt, sich bis zur Veröffentlichung eines Spiels zu gedulden und nicht die Katze im Sack zu kaufen.

Verbraucherzentrale: Warnt vor Vorbestellungen und dem „Geschäft mit der Vorfreude“

Seit Jahren ist es eine geläufige Praxis, die Spieler mit verschiedenen Boni dazu zu bringen, ein Game lange vor der eigentlichen Veröffentlichung vorzubestellen. Dabei handelt es sich um ein Thema, dem sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angenommen hat. In einem Artikel, der passend zur Gamescom 2017 in Köln an den Start ging, warnt das Unternehmen vor Lockangeboten.

„Parallel zur Gamescom fixen Händler die Vorfreude der Spielfans an und locken mit der Vorab-Bestellung der Neuheiten am Markt. Denn Computer- und Videospiele können mittlerweile vor dem Verkaufsstart auf Datenträgern im Laden, per Online-Handel oder digital auf Plattformen wie Playstation Network, Xbox Live, Nintendo eShop, Steam oder Origin reserviert werden“, heißt es in der Einleitung des Artikels.

Dabei würden die Publisher auf den Wunsch vieler Spieler setzen, ihr Exemplar des jeweiligen Titels rechtzeitig in den Händen halten zu können, was zumindest beim Digital-Vertrieb zu vernachlässigen wäre. Als Anreize dienen auch Vorbesteller-Boni wie Beta-Zugänge oder Spiel-Gegenstände, die nicht selten den limitierten „Day-One-Editions“ vorbehalten sind.

„Doch oft ist es leider so, dass die später im Handel feilgebotenen Versionen bei der grafischen Gestaltung und den technischen Finessen hinter der Ankündigung der Spielemacher auf der Messe zurückbleiben und in der präsentierten Form nicht zu haben sind“, heißt es weiter. „Wer heiß auf die neuen Games ist und diese blind bestellt, sollte die Konditionen des Deals zuvor genau prüfen, um Enttäuschungen zu vermeiden. Vor allem, wenn die Vorbestellung mit Kosten verbunden ist.“

Der Rat der Verbraucherzentrale: Unsichere Spieler sollte sich bis zum Launch gedulden und schauen, was die Fachpresse zum jeweiligen Spiel zu sagen hat und wie die Meinungen in den Foren ausfallen. Auch die Boni sollten genau geprüft werden: „Häufig handelt es sich hierbei um kosmetische Augenwischerei – etwa durch den Auftritt imposanter Avatare – und nicht um spielsteigernde Funktionen. Auch die angeblich limitierten Day-One-Editionen mutieren zu Ladenhütern und werden oft noch Wochen oder gar Monate nach Verkaufsstart im Laden oder Online-Shop angeboten.“

Zugleich verweist die Verbraucherzentrale auf euer Rückgaberecht. Ein verbindlicher Vertrag komme erst mit der Veröffentlichung des jeweiligen Spiels bzw. mit dessen Versand zustande. „Dieser Rückzug empfiehlt sich vor allem dann, wenn zwischen Game-Ankündigung und realem Game-Play viel Zeit vergangen oder der Preis des Spiels erst am Erscheinungstag, jedoch noch nicht bei Vorbestellung bekannt ist“, so die Verbraucherzentrale. Bei Rücksendungen müsse beachtet werden, dass das Siegel unbeschädigt sein muss.

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