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Steuerhinterziehung Uli Hoeneß


DerDuke

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Ich meinte eher, inweifern "nur" 900.000,- € darauf hindeuten, als freier Mann hervorzugehen? Es heißt lt. BGH-Urteil lediglich, ab 1 Mio. reicht eine Bewährungsstrafe nicht aus. Daraus kann man aber nicht schließen, bei weniger Pulver nicht in den Bau kommen zu können.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung_(Deutschland)#Steuerhinterziehung

 

Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig (Bundesgerichtshof, Az: 1 StR 416/08); danach ist die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet. Der Steuerschaden ist maßgeblich für die Strafzumessung.

  • Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.

  • Ab 50.000 Euro kann auch eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) verhängt werden. Ab dieser Schadenshöhe ist zudem regelmäßig ein besonders schwerer Fall gemäß § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 – 1 StR 579/11).

  • Ab 100.000 Euro sollte in der Regel eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

  • Ab 1.000.000 Euro ist eine bewährungsfähige Strafe (bis einschließlich zwei Jahre Freiheitsstrafe) nur noch bei Vorliegen von "besonders gewichtigen Milderungsgründen" zu verhängen.

 

Im Jahr 2011 wurden 13.653 Personen wegen Verstößen gegen Steuer- und Zollvorschriften verurteilt, davon 1.634 zu einer Freiheitsstrafe.

 

Ener hat also recht :ok:

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